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Nachricht vom 02.07.2015    

Dr. Andreas Nick MdB zum Thema Sterbebegleitung

"Leben bis zuletzt zu schützen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen ist kein Gegensatz. Sogenannte aktive oder gar gewerbsmäßige Sterbehilfe lehne ich daher ab“, sagt Andreas Nick zur aktuellen Beratung der Gruppenanträge zum Thema Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag.

Dr. Andreas Nick MdB. Foto: privat.

Montabaur. „Deshalb unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler und Dr. Harald Terpe, der sich sehr eng auf das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe konzentriert und die bisherige Regelung bei Angehörigen und nahestehenden Personen wie auch Ärzten nicht verändert“, so Nick weiter.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. In Deutschland nehmen Fälle zu, in denen Vereine oder auch einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig anbieten, beispielsweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes.



Solchen nicht notwendigerweise kommerziell orientierten, aber geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen, ist deshalb zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken.

„Es muss vielmehr um Hilfe im Sterben und nicht zum Sterben gehen, etwa durch verbesserte Bedingungen für Palliativmedizin und Hospize. Deshalb unterstütze ich auch aus Überzeugung die Pläne für das stationäre Hospiz St. Thomas am Dernbacher Krankenhaus im Westerwald.“



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