Licht und Schatten im Solarpark Hachenburg
Alles hat zwei Seiten… auch in der Frage nach dem Sinn über die Vernichtung landwirtschaftlicher Nutzfläche. In einem Printmedium stand am Samstag, den 15. August zu lesen: Der Solarpark vor den Toren der Stadt Hachenburg wird fristgerecht fertig.
Hachenburg. Bisher war von offizieller Seite nur Positives berichtet worden über die Errichtung eines Solarparks von 100.000 Quadratmeter auf der 280.000 Quadratmeter großen Fläche, die als Gewerbegebiet erschlossen und vor allen Dingen beschlossen wurde. Die EVM (ehemals Kevag) als Betreiber hat diese Fläche von der Stadt Hachenburg angemietet und eine jährliche Stromgewinnung für 2200 Haushalte angekündigt.
Ob diese Anlage fristgerecht in Betrieb genommen werden kann, bleibt abzuwarten. Im Moment wird mit Hochdruck an der Fertigstellung gearbeitet. Wer an dieser Baustelle jedoch heimische Firmen sucht, wird enttäuscht sein, denn überwiegend ostdeutsche oder ausländische Kennzeichen sind an den Fahrzeugen in der Nachbarschaft der Baucontainer erkennbar.
Grundsätzlich muss jedoch die Frage erlaubt sein, wer und vor allen Dingen warum dieses Gewerbegebiet erschlossen worden ist. Wenn eine Nachfrage an einem Gewerbegebiet besteht, dann kann und soll die Politik für eine Bereitstellung geeigneter Flächen tätig werden. Wenn allerdings die Weichen für eine Flächennutzungsplanänderung und die danach folgende Ausweisung als Gewerbegebiet erfolgt ist, dann ist es schon verwunderlich, wenn zwei Jahre lang die Fläche brach liegt und nichts geschieht. Auch die notwendige Erschließung eines Gewerbegebietes mit Strom und Kanalanschlüssen erfolgte nicht. Ein Anschluss an die Kanalisation wäre nur in der Gemeinde Hattert möglich gewesen oder sehr aufwändig durch ein Pumpwerk an die Hachenburger Kläranlage. Geschehen ist das bis heute nicht.
Nach dieser „Ruhephase“ der Untätigkeit wird von der Politik plötzlich eine Nutzung einer Teilfläche (100.000 Quadratmeter von einer Gesamtfläche von 280.000 Quadratmeter) als Solarpark ins Gespräch gebracht. Jedoch nicht in der Trägerschaft der Stadt Hachenburg selbst, sondern als Pachtfläche für einen gewerblichen Stromanbieter. Mit in Aussicht gestellten Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen im Laufe von 20 Jahren in Höhe von einer Million Euro hat man die Zustimmung der Kommunalpolitiker gesichert.
Was aber einige der gewählten Volksvertreter nicht wissen konnten oder wollten ist die Tatsache, dass das 2012 geänderte EEG-Gesetz (Erneuerbare- Energie-Gesetz) dahingehend geändert wurde, dass der Wildwuchs von Solaranlagen in der Frage nach der Zuschussfähigkeit neu geordnet werden sollte. 100 Meter breite Flächengürtel entlang der Autobahn und ungenutzte Gewerbeflächen sind zuschussfähig. Solarparks auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht. Aber genau das ist vor den Toren der Stadt Hachenburg geschehen. „Ein Schelm der sich dabei was Böses denkt!“
Hachenburg, die zertifizierte Vorzeigestadt in Rheinland-Pfalz, hat gerne positive Schlagzeilen. Aber im Blick auf die Vorreiterrolle in Sachen Solarpark ist der Stadt leider keine Pionierleistung zuzuordnen. Lediglich auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses findet man Solaranlagen. Private landwirtschaftliche Betriebe der Region nutzen die Vorteile der „kostenlosen Energie“ und gehen mit gutem Beispiel voran.
Am 31. August dieses Jahres muss die Solaranlage komplett in Betrieb genommen werden. Sonst droht die vertraglich vereinbarte Zuschussregelung nach dem EEG wegzufallen. Das nachstehende Bild zeigt den aktuellen Stand der Montage. Aber die Politik war bisher immer einfallsreich. (repa)
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