Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Hachenburg
Am Sonntag, den 13. März 2016, findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg statt. Wahlvorschläge können jetzt eingereicht werden. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Bürgermeister Peter Klöckner, eingehen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 25. Januar 2016, 18 Uhr, ab.
Hachenburg. Die wesentliche Voraussetzungen laut Kommunalwahlrecht sind folgende: Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 120 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige hauptamtliche Bürgermeister als Einzelbewerber bewirbt.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Bürgermeister Peter Klöckner, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 25. Januar 2016, 18 Uhr, ab.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg gegen Kostenerstattung erhältlich.
Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem Wahlleiter und von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg kostenfrei abgegeben. Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 5. Februar, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg erhalten.
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