Westerwaldkreis verzichtet zugunsten der Ortsgemeinden
Seine gemeindefreundliche Haltung beweist der Westerwaldkreis auch bei der Aufstellung des diesjährigen Kreishaushaltes, so der Tenor der CDU-Kreis¬tagsfraktion nach Abschluss der fraktionsinternen Beratungen. Die prozentuale Höhe der Kreisumlage soll beibehalten werden. Nach der Höhe der Kreisumlage bestimmt sich der Betrag, den die Ortsgemeinden an den Landkreis abführen müssen.
Westerwaldkreis. In kaum einem anderen Landkreis sei dieser Betrag wie im Westerwaldkreis, betonte der Fraktionsvorsitzende Dr. Stephan Krempel, man liege hier rund vier Prozentpunkte unter dem Landesschnitt. In zahlreichen Haushaltsberatungen der Nachbarkreise werde über eine Umlagenerhöhung beraten, im Westerwald könne dieser Satz auf niedrigem Niveau konstant bleiben. Dies sei das Ergebnis einer äußerst seriösen und soliden Finanzpolitik unter der CDU-Führung, die den Gemeinden und Verbandsgemeinden zu Gute kommt.
Der ausgeglichene Kreishaushalt lasse sogar Spielraum für eine Schuldenrückführung, auch das sei fast einzigartig in Rheinland-Pfalz. Weniger Schulden bedeuteten zwangsläufig weniger Zinsen und Tilgung in den nächsten Jahren, auch das bedeute dauerhaft finanzielle Spielräume zugunsten aller kommunalen Haushalte im Westerwaldkreis. „Eine sparsame Haushaltsführung ist langfristig gelebte Solidarität innerhalb der kommunalen Familie“ charakterisierte Krempel den Haushaltsentwurf 2016.
Die die Ortsgemeinden unterstützende Haltung werde auch bei der aktuellen Umsetzung des Bundesprogrammes für finanzschwache Kommunen deutlich. Die CDU-Kreistagsfraktion vertrete insofern auch die Auffassung, so ihr Fraktionsvorsitzender gegenüber dem Westerwald-Kurier, dass diese Finanzmittel vollständig in den Ortsgemeinden ankommen.
Der Bund hat im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für finanzschwache Kommunen Fördermittel bereitgestellt. Nach den Kriterien könnte sich auch der Kreis aus diesem Finanztopf bedienen, in anderen Landkreisen werde dies teilweise auch so gehandhabt. In den Beratungen auf Kreisebene habe sich die CDU aber dafür ausgesprochen, dass die Finanzmittel an die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden weitergegeben werden sollen. Dem haben auch alle anderen Gruppierungen im Kreistag zugestimmt.
Nach dem Förderprogramm werden den Kommunen im Zeitraum Juli 2015 bis Dezember 2018 insgesamt 5,865 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung gestellt. Ausgewählt werden sollen Projekte im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Gemeinde, die besonders wirtschaftlich sind und zukünftig zu Kosteneinsparungen bzw. zu geringeren Folgekosten führen. Ferner sollten die Projekte unter der Berücksichtigung des demografischen Wandels auch längerfristig nutzbar sein.
Neben der Weitergabe an die Orts- und Verbandsgemeinden hat der Kreis noch eine weitere Festlegung getroffen. Um eine flächendeckende Wirkung der Förderung zu erreichen, soll die zur Verfügung stehende Fördersumme auf die zehn Verbandsgemeinden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Einschließlich des kommunalen 10-Prozent-Anteiles entfallen dann auf jede Verbandsgemeinde und ihre Ortsgemeinden circa 650 000 Euro.
Die Umsetzung dieses Programmes entspreche damit exakt der Auffassung der CDU-Fraktion, so Krempel abschließend, dass möglichst viele Gemeinden in allen Teilen des Kreises von dem Fördergeld profitieren: “Die Gemeinden sind für uns nach wie vor das Rückgrat für eine bürgerschaftliche Selbstverwaltung, dann müssen wir sie auch finanziell unterstützen“, so umschreibt der Vorsitzende der Mehrheitsfraktion im Kreis die politischen Grundlinien auch für die Zukunft.
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