Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Kostenloses Seminar über Notfälle im Kindesalter in der DRK-Kinderklinik Siegen

Siegen. Von 18 bis 19.30 Uhr wird Dr. Rainer Blickheuser, ein renommierter Spezialist auf diesem Gebiet, im Bistro Max der ...

Handwerker Peters bringt Weihnachtscomedy nach Höhr-Grenzhausen

Höhr-Grenzhausen. "Drauß' von der Baustell' komm' ich her", so lautet das Motto des ultimativen Handwerker-Weihnachts-Comedy-Specials, ...

Zahlreiche Verkehrsverstöße bei Polizeikontrolle in Montabaur

Montabaur. Bei der stationären Kontrolle im Stadtgebiet von Montabaur wurden zahlreiche Vergehen festgestellt. Insgesamt ...

Poetry-Slam in Selters begeisterte Publikum

Selters. Christian Gottschalk sprach über dummes Zeug, welches sich im Kopf gemütlich zu macht und als Eselsbrücken aufploppt. ...

Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster 10-Jähriger aus Bad Neuenahr

Bonn/Bad Neuenahr. Die Bonner Polizei ist auf der Suche nach einem vermissten 10-jährigen Jungen aus Bad Neuenahr, der seit ...

Kreismusikschule Westerwald präsentiert Weihnachtstheater in Montabaur

Montabaur. Mit großer Begeisterung proben die jungen Künstler der Kreismusikschule Westerwald für ihren großen Auftritt. ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Neuwied/Hannover. Die Bären verloren die Partie bei effektiven und spielstarken Gastgebern mit 0:1 (0:1, 0:0, 0:0) und Stürmer ...

Equipe France plant weitere Partnerschaftsaktivitäten

Montabaur. Darin sind sich alle beteiligten Radsportler mit dem geneigten Umfeld aus beiden Ländern einig: Wie schon seit ...

Traditioneller Neujahrstreff der Kleinkunstbühne Mons Tabor

Montabaur. Zum traditionellen Neujahrstreff sind alle Aktiven der kreisweit tätigen Kleinkunstbühne Mons Tabor willkommen. ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Altenkirchen. Hidden Champions sind im Markt erfolgreich, weil sie kontinuierlich an ihrer Geschäftsmodellstrategie arbeiten. ...

Schwerer Verkehrsunfall forderte zwei Todesopfer

Höhr-Grenzhausen. Am Sonntagvormittag, 27. Dezember, gegen 8.15 Uhr, kam es auf der innerörtlichen Umgehungsstraße von Höhr-Grenzhausen, ...

Bei Verkehrsunfall drei Personen schwer verletzt

Höhr-Grenzhausen. Ein 63-jähriger PKW-Führer verursachte in den Abendstunden des 1. Weihnachtstages, 25. Dezember, einen ...

Werbung