Hühnerkadaver illegal in der Natur entsorgt
In einem Waldstück zwischen Marienrachdorf und Goddert, etwa zehn Meter von einem Wirtschaftsweg entfernt, hat eine aufmerksame Passantin elf tote Hühner entdeckt. Die Köpfe der Tiere fehlten. Die Ablagerung toter Tiere in der Natur ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht sogar eine Gefährdung der Wildtiere.
Montabaur. Eine Überprüfung durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung ergab, dass die Tiere offenbar aus einer Hobbyhaltung stammen, denn sie waren von unterschiedlicher Größe und Farbe, von weiß über braun und grau-gesprenkelt bis schwarz. Eines hatten alle Hühner gemeinsam: Ihnen fehlte der Kopf, sie sind also offenbar geschlachtet, aber nicht verwertet worden. Eine Sektion im Koblenzer Untersuchungsamt soll nun klären, ob die Tiere wegen einer Krankheit getötet wurden, was sie möglicherweise zu einer Ansteckungsquelle für Wildtiere macht.
Nach Auskunft der Kreisverwaltung stellt das Ablagern von toten Haustieren in freier Natur eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden kann. Grundsätzlich sind Tierkadaver über die Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen, kleine Haustiere dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück oder auch hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhof) vergraben werden.
Hinweise auf den möglichen Verursacher der illegalen Ablagerung nimmt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises unter der Telefonnummer 02602 124 586 entgegen.
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