Feuerwehren: „Altersgrenze bleibt – trotz Gesetzesänderung!“
Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz äußert sich zur Berichterstattung über die Novelle des Feuerwehrgesetzes des Landes. Die Neuerungen im Gesetz begrüßt der Feuerwehrverband, er sieht aber noch nicht alle Fragen zum Feuerwehrwesen angesprochen.
Region. „In der Berichterstattung wird der Eindruck erzeugt, dass mit der gerade vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossenen Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die bis dato gültige Altersgrenze für den aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nicht mehr bei maximal 63 Jahren liegt, sondern beseitigt wurde.“ Diese Nachricht verursache erheblichen Ärger unter vielen Aktiven. „Im Land gibt es viele Feuerwehrleute, die sich grundsätzlich auf keinen Fall dazu verpflichtet sehen wollen, länger als bis spätestens zum 63. Lebensjahr aktiv zu sein“, erklärt LFV-Präsident Frank Hachemer.
Die neue Regelung im Gesetz sehe lediglich vor, in begründeten Einzelfällen ohne zeitraubende Verfahren ältere Wehrleute zu bestimmten Dienstleistungen heranzuziehen und damit bei Bedarf und im Einverständnis Know-how und Erfahrung schnell und effektiv zu nutzen – „das war zuvor nur äußerst schwer und nur mit großem Aufwand möglich.“ Der Präsident betont: „An der definitiven Altersgrenze ändert sich damit nichts! Mit 63 ist grundsätzlich Schluss mit dem ehrenamtlichen aktiven Dienst in der Feuerwehr.“
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Die Tatsache, dass eine Entscheidung zum Feuerwehrgesetz im Landtag trotz des aktuellen Wahlkampfes dennoch so einmütig getroffen worden sei, begrüße man beim Landesfeuerwehrverband ausdrücklich: „Das ist schon ein Zeichen, dass die Feuerwehrarbeit einen hohen Stellenwert auch in der Landespolitik gleich welcher Couleur hat.“ Aber auch nach den Wahlen müsse es weitergehen: „Die Neuerungen im Gesetz sind zu begrüßen, sprechen aber noch nicht alle Fragen zum Feuerwehrwesen an. Wir müssen uns darauf gefasst machen, dass dies nicht die letzte Arbeit am Gesetz gewesen ist.“