Fahren ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen
Bei Verkehrskontrollen fielen Polizeibeamten drei Kleinkraftradfahrer auf, die keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnten. Ein Zweirad war zudem manipuliert worden. Bereits am Tag zuvor stellten die Ordnungshüter fest, dass eine 17-Jährige widerrechtlich mit dem PKW ihres Vaters auf einem Parkplatz fahren übte.
Montabaur. Am Montag, dem 4. April wurde um 10:50 Uhr ein Kleinkraftrad in der Wilhelm-Mangels-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 37-jährige Fahrzeugführer über keinerlei Fahrerlaubnis verfügt.
Montabaur. Wenig später förderte eine weitere Kontrolle eines Kleinkraftrades um 11:20 Uhr in der Elgendorfer Straße zu Tage, dass dessen 30-jähriger Fahrzeugführer lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung verfügt, obwohl sein Zweirad 50 Stundenkilometer schnell fährt.
Herschbach. Um 15:15 Uhr fiel der Funkstreifenwagenbesatzung in der Blumenstraße ein Kleinkraftrad auf, das aus einem Landwirtschaftsweg kam und dessen Fahrer keinen Helm trug. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass bauliche Veränderungen an dem Roller vorlagen, die eine Fahrerlaubnis nötig machen. Der 17-Jährige verfügt jedoch nur über eine Mofa-Prüfbescheinigung, die nicht zum Führen des Zweirades ausreicht.
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Wirges. Am Sonntag, dem 3. April wurde durch eine Streifenwagenbesatzung um 13:45 Uhr ein PKW auf dem Parkplatz des Einkaufzentrums Hüter gesichtet, der dort umherfuhr. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die 17-jährige Fahrerin noch nicht über die entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt. Der auf dem Beifahrersitz befindliche Vater und Halter des KFZ gab an, seine Tochter mit dem PKW üben zu lassen. Beide erwartet nun ein Strafverfahren.
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