Anlagebetrügerin Gabi S. zu Haftstrafe verurteilt
Am Donnerstagmorgen, den 14. April lief beim Amtsgericht Montabaur ein erstes Gerichtsverfahren gegen Gabi S. Im Prozess wurde ihr vorgeworfen Geldbeträge von 883.000 Euro unter Vortäuschung unrealistischer Zinserwartungen bei Kunden eingesammelt und diese um 266.000 Euro geprellt zu haben.
Montabaur. Die Angeklagte war, nachdem sie bei einer regionalen Bank ausgeschieden war, zunächst als Vertriebspartnerin einer großen Versicherung, später auf selbstständiger Basis als Versicherungsmaklerin tätig. Diese Tätigkeit hat unter anderem auch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen umfasst. Kunden hat sie laut Anklage angeboten, das Geld für eine Verzinsung zwischen 1,9 Prozent und 3,5 Prozent für eine bestimmte Zeit anzulegen.
Die so eingesammelten Gelder wurden nicht entsprechend angelegt, sondern die versprochenen Renditen aus den Anlagegeldern bezahlt. Ende 2015/Anfang 2016 brach das Schneeballsystem zusammen. Gabi S. setzte sich nach Thailand ab, kam aber wieder zurück und wurde am Flughafen Frankfurt festgenommen. Jetzt kam es beim Amtsgericht Montabaur unter dem Aktenzeichen 2a Ls 2020 Js 14467/15 zum Prozess. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung.
Unter Vortäuschung unrealistischer Gewinnerwartungen sind laut Gericht Geldbeträge in Höhe von insgesamt über 883.000 Euro zur Anlage gekommen. Laut Anklage hat die Angeklagte 29 Kunden um rund 266.000 Euro geprellt. Die Angeklagte legte im Gerichtssaal ein Geständnis ab und räumte die Taten ein. Wo die 266.000 Euro geblieben sind und was sie mit dem Geld gemacht hat, ließ die Angeklagte aber offen. Hier machte sie keine Angaben.
Der Richter hatte für die Angeklagte deutliche Worte gefunden. Er sprach von „schamlos“ und „hinterlistig“, wie sie im Bekanntenkreis mit den Leuten umgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte für zwei Jahre auf Bewährung.
Nach einer Beratungspause kam das Gericht um 11.15 Uhr wieder zusammen und verkündete das Urteil. Es lautet: „Drei Jahre Haft.“ Teils Strafmindernd rechnete das Gericht an, dass sie nicht vorbestraft sei und durch ihr Geständnis dem Gericht die ganzen Zeugenvernehmungen erspart habe. Nicht positiv wurde aufgenommen, dass sie zum Verbleib des Geldes keine Angaben machte. Gabi S. und ihre Verteidigung nahmen das Urteil zur Kenntnis, aber nicht an. Sie wollen sich erst noch beraten, hieß es nach der Urteilsverkündung.
Gabi S. bleibt weiterhin in Koblenz in U-Haft. (woti)
Unsere bisherigen Berichte in diesem Fall zum Nachlesen:
62-jährige mutmaßliche Anlagebetrügerin auf der Flucht.
62-jährige mutmaßliche Anlagebetrügerin festgenommen.>
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