Behinderungen bei Ausbaumaßnahmen sind zu minimieren
Erdarbeiten in der Hachenburger Freiherr-vom-Stein-Straße sorgen schon jetzt für Behinderungen, die man bei gutem Willen verhindern oder zumindest minimieren kann.
Hachenburg. Behinderungen bei Ausbauarbeiten an einer Straße, auch wenn sie im reinen Wohngebiet liegt, sind nicht zu verhindern. Das ist nun mal so und das wissen auch die Anlieger, die während der Baumaßnahmen nicht nur viel Staub und Dreck, sondern auch Lärm und andere Beeinträchtigungen aushalten müssen. Nicht nur die Vergabe für einen solchen Auftrag muss sorgfältig vorbereitet werden, sondern es gilt auch die Baumaßnahme zu überwachen.
Nicht mehr oder weniger verlangen es die betroffenen Anlieger, die nun einige Wochen all das aushalten müssen. Wenn sich aber niemand um die „Spielregeln“ kümmert, dann kann es zu Ärger führen, den man tunlichst vermeiden sollte. Kein Sperrschild, kein Hinweis- oder Umleitungsschild und auch kein Ansprechpartner stehen zur Verfügung, wenn die Straße einfach unpassierbar wird. Da hilft kein hupen oder gar klingeln an der Haustüre. Es wird inmitten der Baustelle geparkt, obwohl es dabei zu Problemen führen kann. Eine Durchfahrt sollte in jedem Falle passierbar bleiben.
Schon die ersten Bedenken der betroffenen Anlieger werden laut, wenn über die „Instandsetzung“ nachgedacht wird. Wird die gesamte Bürgersteigbreite geteert, oder nur die Hälfte? „Verbundsteinpflaster ohne Stolpersteine?“ Wie wird die Fahrbahnmitte nach erfolgter Ausbauarbeit wieder in den „Bestzustand“ versetzt? All das beschäftigt die Anlieger, wenn die Bagger demnächst auch auf die übrige Straßenhälfte anrollen. (repa)
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