Neue Kita-Plätze schaffen in Montabaur
Montabaur wächst. Und mit der Bevölkerung wächst auch der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Damit befasste sich der Stadtrat Montabaur in seiner jüngsten Sitzung und verabschiedete ein Bündel an Maßnahmen, um den Bedarf kurz- und mittelfristig decken zu können.
Montabaur. Ausgangslage: In den letzten Jahren wurden in der Stadt Montabaur mit ihren Stadtteilen immer gut 100 Neugeborene registriert. Diese Zahl ist inzwischen auf 120 gestiegen. Die Tendenz ist weiter steigend, denn es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren viele junge Familien in den neuen Stadtteil Quartier Süd ziehen werden. Außerdem werden auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien Betreuungsplätze benötigt. Eltern haben ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in der Krippengruppe einer Kita oder bei einer Tagesmutter. In der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es zu wenige Tagesmütter, so dass der Bedarf über die Kitas mit Krippengruppen abgedeckt werden muss.
Kinder ab zwei Jahre werden meist in so genannten geöffneten Regelgruppen betreut, das heißt sie sind mit den drei- bis sechsjährigen Kindern zusammen. In Montabaur besuchen nahezu alle Kinder ab zwei Jahren eine Kita, so dass rein rechnerisch fünf volle Jahrgänge plus die Krippenkinder untergebracht werden müssen. Laut Planung kann die Stadt zum Stichtag 1. August 2017 genau 540 Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, der errechnete Bedarf würde aber bei 607 liegen. Es besteht also rechnerisch eine Lücke von 67 Plätzen ab August 2017. Um diese Lücke zu schließen und auch die weiter steigenden Geburtenzahlen zu berücksichtigen, hat der Stadtrat nun verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet.
Neubau Kita Quartier-Süd: Seit Herbst baut die Stadt Montabaur im neuen Stadtteil Quartier Süd eine Kindertagesstätte. Diese war bisher für 85 Kinder (in drei Regelgruppen und einer Krippengruppe) geplant. Nun hat der Stadtrat beschlossen, das im Bau befindliche Gebäude um einen aufgeständerten Anbau zu erweitern, so dass die Kita am Ende eine Kapazität von 135 bis 145 Betreuungsplätzen haben könnte. Die Eröffnung der neuen Kita ist für Winter 2017 vorgesehen. Dann wird die jetzige Kita Waldschule im Stadtteil Horressen aufgelöst und die Kinder ziehen in den Neubau um.
Kita Waldschule: In der Waldschule im Stadtteil Horressen betreibt die Stadt als Übergangslösung eine Kindertagesstätte, die dann im Winter 2017 in die Kita Quartier-Süd überführt werden soll. Allerdings bestehen hier noch räumliche Kapazitäten, so dass nach dem Beschluss des Stadtrats die Kita Waldschule ab 1. August 2016 um eine Regelgruppe und um eine Krippengruppe erweitert wird und dann insgesamt 85 Betreuungsplätze bietet. Dazu werden kurzfristig fünf neue Stellen für Erzieherinnen geschaffen.
Möglicher Neubau an der Peterstorstraße: Als letzte Maßnahme hat der Stadtrat beschlossen, die Planungen für einen weiteren Kita-Neubau auf den Weg zu bringen. Möglicher Partner könnte hierbei das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur sein, das seinen Mitarbeitern gerne Kita-Plätze zur Verfügung stellen möchte. Dem Stadtrat lag eine von der Klinik in Auftrag gegebene Machbarkeitsuntersuchung vor, ob und wie auf dem Eck-Grundstück Peterstorstraße / Einfahrt Krankenhaus eine Kita gebaut werden könnte. Diese würde von der Stadt gebaut und betrieben. Allerdings würde das Klinikum dort fest ein Platzkontingent für die Kinder seiner Mitarbeiter haben, die dringend auf eine entsprechende Betreuung vor Ort angewiesen sind, um Beruf und Familie miteinander verbinden zu können. Ein möglicher Neubau könnte für zwei Regelgruppen und eine Krippengruppe ausgelegt werden, also 65 neue Kita-Plätze bieten. Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, die Verhandlungen zur Realisierung des Projektes weiter zu führen.
Öffnungszeiten: Auf Wunsch der Eltern werden die Öffnungszeiten in der kommunalen Kita Himmelfeld und in der katholischen Kita St. Martin erweitert: Ab August 2016 besteht in beiden Einrichtungen ein Betreuungsangebot von 7 bis 17.30 Uhr. Dieses Angebot können Eltern allerdings nur dann wahrnehmen, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitsgebers vorlegen, dass sie auf diese Betreuungszeit aus dienstlichen Gründen angewiesen sind. Die maximale Betreuungszeit darf jedoch neun Stunden grundsätzlich nicht überschreiten.
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