Flüchtlinge wurden nachregistriert
„Endlich! Endlich tut sich etwas!“ So oder so ähnlich reagierten viele Asylsuchende, als sie in den vergangenen Wochen zur Nachregistrierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erschienen. Die aufwändige Aktion, die von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vorbereitet und mit eigenem Personal begleitet wurde, betraf 1.189 im Kreisgebiet lebende Flüchtlinge und wurde an vier Standorten durchgeführt.
Montabaur. Die jetzt im Kreishaus in Montabaur sowie in den Verbandsgemeindeverwaltungen Ransbach-Baumbach, Westerburg und Bad Marienberg durchgeführte Nachregistrierung war notwendig geworden, weil im vergangenen Jahr aufgrund des enormen Zustroms an Flüchtlingen zahlreiche Asylsuchende beim BAMF in Trier nicht ordnungsgemäß registriert und erkennungsdienstlich behandelt werden konnten. Personalien wurden nur unzureichend erfasst und weder Fingerabdrücke genommen noch biometrische Lichtbilder gefertigt, um sie in die Computersysteme der Polizei einzuspeisen.
Infolge dessen trat nicht nur bei den Asylsuchenden die Unsicherheit auf, ob das BAMF überhaupt das Asylgesuch erfasst hatte. Zudem war eine Sicherheitslücke entstanden, durch die sich Straftäter dem Zugriff der Sicherheitsbehörden hätten entziehen können. Ferner riskierte man, dass Flüchtlinge an verschiedenen Orten im Bundesgebiet mehrfach um Asyl nachsuchten.
Elisabeth Augel, Leiterin des Ausländerreferates bei der Kreisverwaltung, bezeichnet die dreiwöchige Aktion als vollen Erfolg: „Bis auf 30 Personen sind alle eingeladenen Flüchtlinge erschienen. Dies ist nicht zuletzt auch ein Verdienst der vielen ehrenamtlichen Helfer, die die Asylsuchenden zum Termin begleitet haben.“ Aber auch die Mitarbeiter der zehn Verbandsgemeinden hätten durch intensive Information des betreffenden Personenkreises erheblich zum Gelingen der Aktion beigetragen. Bereits im Vorfeld sichtete man im Kreishaus in Montabaur über 2.000 Akten und glich diese mit dem Ausländerzentralregister ab.
Tatsächlich führte dies in einem Fall zur Feststellung einer missbräuchlichen Mehrfachmeldung. Eine fünfköpfige syrische Familie hatte sich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch im Saarland gemeldet und doppelt Sozialleistungen bezogen. Den 30 Fällen, in denen eingeladene Personen trotz Nachholtermin nicht zur Registrierung erschienen sind, wird von Seiten der Kreisverwaltung jetzt systematisch nachgegangen. Die Behörde schließt nicht aus, dass auch hier in dem einen oder anderen Fall der Schutz vor Verfolgung als Flüchtling eine untergeordnete Rolle spielt und eher der Missbrauch des Asylrechts im Vordergrund steht.
Für die zahlreichen zur Nachregistrierung erschienenen Asylsuchenden war dies jedoch ein weiterer wichtiger Schritt bei der Bearbeitung ihres Asylbegehrens: Sie dürfen jetzt hoffen, dass ihr Asylantrag beim BAMF zügiger bearbeitet wird.
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