Polizei überprüfte Jugendschutz
Ernüchterndes Ergebnis für die Polizisten, die Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren durchführen ließen: Es war für die minderjährige Testperson gar kein Problem, die gewünschte Ware zu erstehen. Die Einzelhändler beachteten in keinem Fall das Jugendschutz-Gesetz und müssen daher Bußgelder zahlen.
Rennerod/Westerburg. Am Freitag, 1. Juli wurden in der Zeit von 14 Uhr bis 16 Uhr wurden vom Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeiinspektion Westerburg Testkäufe von hochprozentigem Alkohol und Tabakwaren in den Verbandsgemeinden Rennerod und Westerburg durchgeführt.
Eine 16 jährige Schülerpraktikantin betrat dazu sechs verschiedene Verkaufsstellen im Bereich der Verbandsgemeinden Rennerod und Westerburg und versuchte Wodka und Zigaretten zu erwerben. In allen Fällen konnten Alkohol oder Tabakwaren erworben werden, ohne das entsprechende Vorschriften des Jugendschutzes durch den Einzelhandel beachtet wurden.
Es wurden fünf Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen an das Jugendamt der Kreisverwaltung Westerwald gefertigt und eine Verwarnung ausgesprochen. Die betroffenen Firmen müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
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