Westerwaldkreis tritt Gemeinschaftstarif bei
Mit dem Punkt „Integration des Westerwaldkreises in das Tarifgebiet des VRM; Entscheidung über den Beitritt zum Gemeinschaftstarif“ und dem einstimmigen Beschluss des Kreistages konnte ein Thema, dass schon mehrfach Gegenstand der Beratungen in den Kreisgremien war, nunmehr zum Abschluss gebracht werden. Der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) wird zum 1. Januar 2017 im Westerwaldkreis eingeführt.
Montabaur. Die von der VRM-Geschäftsstelle vorgelegte Tarifkonzeption und Kalkulation wurden im Auftrag des Westerwaldkreises und der VRM-Geschäftsstelle seit Sommer 2015 von der Unternehmensberatung mobilité, Köln, inhaltlich und methodisch begleitet, präzisiert und im Detail abgestimmt. Die Ergebnisse der Kalkulation sowie der Plausibilitätsprüfung konnte Jörg Sarnes, Geschäftsführender Gesellschafter, dem Kreistag nun in seiner jüngsten Sitzung vorstellen. Das neue Tarifsystem beinhaltet Übergangs- oder Kragentarife zum benachbarten Rhein-Main-Verkehrsverbund und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Für 90 Prozent der bisherigen Nutzer bleiben die Fahrpreise nach Angaben des VRM konstant oder sinken, 10 Prozent der Fahrpreise werden teurer.
Landrat Schwickert macht ergänzend dazu deutlich: „Die Einführung des Gemeinschaftstarifs bedeutet nicht, dass Busse auf bestimmten Strecken nun öfter fahren oder die Ausstattung der Busse damit besser wird. Es handele sich vorliegend um fahrkartenbezogene Maßnahmen, die eine Vereinheitlichung der Tarifstruktur nach sich ziehen. Dies habe sowohl Auswirkungen auf die Schülerbeförderung als auch auf den sonstigen ÖPNV.“ Im Hinblick auf die finanziellen Vorteile des VRM-Tarifs erklärt Landrat Schwickert: „Ich begrüße an dieser Stelle ausdrücklich, dass sich das Land Rheinland-Pfalz auf absehbare Zeit dazu verpflichtet hat, 50 Prozent der errechneten Mindererlöse im Bereich der Schülerbeförderung zu übernehmen.“
Zur Einführung wird eine „Startkampagne“ den Bürgerinnen und Bürgern das neue Tarifsystem, das geänderte Fahrscheinangebot und die erweiterten Auskunftsmöglichkeiten näher bringen. Für diesen wichtigen Vorbereitungsschritt stellt der Westerwaldkreis 195.000 Euro zur Verfügung. Weitere 80.000 Euro werden für die notwendige Umstellung der elektronischen Fahrscheinsysteme bei den Unternehmen bereitgestellt.
Daneben fasste der Kreistag auf Antrag der Kreistagsfraktionen CDU und FWG noch den einstimmigen Beschluss, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die Ergebnisse über den Versorgungsgrad und die vorhandene beziehungsweise nutzbare Breitbandinfrastruktur liefert. Anhand dieser Analyse sollen den Kreisgremien dann Vorschläge zur Schließung noch vorhandener Lücken beim Breitbandausbau vorgelegt werden.
Ziel sei hier, so Landrat Schwickert, „die Versorgungsquoten für den Westerwaldkreis zu verbessern.“
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