Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Herschbach
Zur Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Herschbach äußert sich die regional zuständige Landtagsabgeordnete Eveline Lemke: „Viele Haupt- und Ehrenamtliche haben hier in Herschbach gute Arbeit und wertvolle Hilfe für Flüchtlinge geleistet. Uns ist besonders wichtig, den Flüchtlingen in den rheinland-pfälzischen Erstaufnahmeeinrichtungen auch weiterhin eine gute Versorgung, Betreuung und Beratung anbieten zu können. Das hat bei sinkenden Flüchtlingszahlen zur Folge, dass man die Infrastruktur auf weniger Standorte konzentrieren muss.
Herschbach. Manche Erstaufnahmeeinrichtungen müssen also schließen, so auch hier in Herschbach. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang besonders, dass die Neustrukturierung sozialverträglich umgesetzt wird. Ich bedanke mich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hoffe, dass sie auch in Zukunft mit ihrem Beitrag Rheinland-Pfalz ein freundliches Gesicht geben.
Die Flüchtlingszahlen der Zukunft sind schwer vorhersehbar. Gerade deshalb ermöglicht das Stufenkonzept des Integrationsministeriums flexibles und zeitnahes Handeln, um die Flüchtlinge gut unterzubringen und ihnen erste Integrationsangebote zu machen. Sehr erfreulich ist für mich, dass es gelungen ist, der Situation von besonders schutzbedürftigen Menschen auch in Zukunft Rechnung zu tragen. Das betrifft vor allem die Unterbringung von Familien und allein reisenden Frauen.“
Hintergrundinformation:
In Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2015 53.000 Menschen Zuflucht gefunden. Das hatte einen schnellen Ausbau der Kapazitäten in der Erstaufnahme erforderlich gemacht auf rund 14.000 Plätze und weitere Plätze in Not- und Behelfsunterkünften. Seit Anfang des Jahres sind die Flüchtlingszahlen stark zurückgegangen. Sie liegen derzeit bei durchschnittlich 64 Personen am Tag. Zum Vergleich: 2015 kamen zu Spitzenzeiten bis zu 500 Personen am Tag. Deshalb soll jetzt eine Anpassung der Kapazitäten erfolgen, so dass die Plätze in rheinland-pfälzischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf insgesamt 7.300 reduziert werden. Dabei ist eine sozialverträgliche Belegung berücksichtigt.
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