Pferde-Herpesvirus bedroht Einhufer im Westerwaldkreis
Derzeit erreichen die Amtstierärzte des Westerwaldkreises zahlreiche Anfragen besorgter Pferdebesitzer, die sich nach dem Stand der Pferde-Herpesvirusinfektion erkundigen. Anlass ist der Ausbruch einer besonders schweren Form der Infektion mit dem Equinen Herpesvirus Typ 1 in einem Reiterhof in Beselich-Obertiefenbach im benachbarten Landkreis Limburg-Weilburg.
Westerwaldkreis. Ein Pferd von dem Reiterhof verendete in einer Tierklinik, neun Pferde mussten eingeschläfert werden, zwölf weitere sind erkrankt, befinden sich aber nach Auskunft des zuständigen Veterinäramtes Hadamar inzwischen teilweise auf dem Weg der Besserung.
Wolfram Blecha, Leiter der Veterinärabteilung in der Kreisverwaltung: „Neuesten Informationen zufolge ist noch in einem weiteren Pferdebestand in Hessen ein Tier erkrankt. Darüber hinaus ist eine Ausbreitung der Krankheit bislang nicht festzustellen, aber auch nicht völlig auszuschließen. Zwei Betriebe im Westerwaldkreis, in die jeweils zwei Pferde aus dem betroffenen hessischen Bestand gebracht worden sind, stehen derzeit unter amtlicher Beobachtung.“
Die Infektion durch das Equine Herpesvirus 1 kommt bei Einhufern, also Pferden, Eseln, Mauleseln und Maultieren vor, und verläuft nach Auskunft von Amtstierarzt Blecha in der Regel fieberhaft mit Entzündungen im Bereich der Atemwege. Typische Symptome seien schleimig-eitriger Nasenausfluss, Husten und Schweratmigkeit aufgrund von Lungen- und Rippenfellentzündung. Bei tragenden Stuten könne es zum Verfohlen oder zur Geburt lebensschwacher Jungtiere kommen. Mitunter sei auch das zentrale Nervensystem betroffen, was sich in Lähmungserscheinungen unterschiedlicher Ausprägung äußert.
Das Virus wird meist durch Tröpfcheninfektion unmittelbar von Pferd zu Pferd übertragen, kann aber auch durch Menschen verschleppt werden. Hufschmiede, Reitlehrer, Tierärzte und andere Personen, die mehrere Pferdeställe betreten, sollten daher zwischendurch Desinfektionsmaßnahmen ergreifen oder die Kleidung wechseln. Blecha empfiehlt, Kontakte von Pferden unterschiedlicher Herkünfte derzeit auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Da es für Pferdeherpes keine verbindlichen gesetzlichen Vorschriften gibt, läge aber die Verantwortung für die Schutzmaßnahmen letztlich beim Pferdehalter.
„Grundsätzlich gibt es auch eine Schutzimpfung“, beantwortet der Amtsveterinär eine häufig gestellte Frage, „aber die Wirkung ist unsicher und der Impfstoff derzeit nicht ohne weiteres verfügbar.“
Für die Pferde-Herpesvirusinfektion besteht keine Anzeigepflicht. Die Kreisverwaltung bittet aber darum, bei verdächtigen Krankheitserscheinungen umgehend einen Tierarzt zu Rate zu ziehen. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung unter der Telefon-Nummer 02602 124 586.
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