Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan
Der Bundestagsabgeordnete Andreas Nick äußert sich über den vom Bundeskabinett am Mittwoch, 3. August beschlossenen Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Erfreut zeigt sich der Abgeordnete, dass die Tunnellösung Diez und zwei Ortsumgehungen im vordringlichen Bedarf verzeichnet sind.
Montabaur. Nick vermeldet wie folgt: „Besonders froh und dankbar bin ich, dass es auch aufgrund meines intensiven Einsatzes gelungen ist, die Tunnel-Lösung Diez entgegen dem ursprünglichen Entwurf doch wieder in den vordringlichen Bedarf zu bekommen. Da hier bereits ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, sollte der kurzfristigen Realisierung nichts mehr im Wege stehen. Für die B414 OU Kirburg konnte immerhin erreicht werden, dass das Projekt in die Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hochgestuft wurde.“
Folgende weitere Projekte im Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis sind im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten:
- im vordringlichen Bedarf:
• B 54 Ortsumgehung Rennerod und Waldmühlen
• B54 Ortsumgehungen Flacht-Niederneisen
• OU Diez (Tunnellösung)
- im weiteren Bedarf mit Planungsrecht:
• B414 Ortsumgehung Kirburg
- im weiteren Bedarf:
• B255 Ortsumgehung Rothenbach und Langenhahn
• B414 Ortsumgehung Nister-Möhrendorf
• B54n Freiendiez
Die Einstufung in den vordringlichen Bedarf ist Voraussetzung für die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Bundeshaushalt. Über die genaue Ausgestaltung des Bundesverkehrswegeplans wird nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundesverkehrsausschuss diskutiert und danach im Bundestag beschlossen.
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