Anlagebetrügerin muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft
Beim Landgericht Koblenz ist vor der 6. Strafkammer nach drei Verhandlungstagen der Prozess gegen die 62-jährige Anlagenbetrügerin zu Ende gegangen. Sie muss nach dem am 24. August gefällten Urteil für fünf Jahre und drei Monate in Haft. Das Urteil wurde von der Angeklagten regungslos entgegen, aber noch nicht angenommen.
Caan/Koblenz. Am dritten Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen die Westerwälderin aus Caan wurde am Nachmittag das Urteil gesprochen. Der Staatsanwalt hatte harte Worte für die Angeklagte. Er bezeichnete sie als „gewissenlos“ und seine Anklage lautete auf Betrug in besonders schweren Fällen unter Ausnutzung von besonderen Vertrauensverhältnissen. Die Angeklagte hatte unter anderem im Bekannten- und Verwandtenkreis Geldanlagen bei der Axa-Bank in Köln mit lukrativen Renditen versprochen. Die Betrugsopfer, darunter auch Bankkaufleute und Unternehmer, kommen aus dem gesamten Westerwald. Wir berichteten.
Verhandelt wurden Fälle aus den letzten fünf Jahren. Was davor lag ist verjährt. Ebenso wird gemunkelt, dass nicht alle Fälle zur Anklage gekommen sind. Es sollen auch „Schwarzgeldanlagen“ getätigt worden sein. Den Gesamtschaden hat die Staatsanwaltschaft auf rund 840.000 Euro beziffert. Offen blieb in dem Prozess, wo das Geld geblieben ist und auch das Motiv der Angeklagten konnte nicht erhellt werden. Strafverschärfend sah die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte in 2015 trotz erster Untersuchungen weiter betrügerisch unterwegs war. Sie forderte eine Gesamtstrafe unter Einbeziehung des abgeschlossenen Verfahrens beim Amtsgericht Montabaur von fünf Jahren und sechs Monaten.
Die Verteidigung stellte heraus, dass die Angeklagte in ihrem bisherigen Leben straffrei geblieben war, geständig war und Reue gezeigt habe. Sie forderte lediglich eine angemessene Strafe.
Mit der Reue sah das die Richterin nicht ganz so. Sie sah in dem Tränenausbruch beim Geständnis auch ein gehöriges Maß Selbstmitleid. Auch hob die Richterin auf die schamlose Ausnutzung der besonderen Vertrauensverhältnisse zu den Geschädigten ab. Die Juristin ging davon aus, dass ein Teil des unterschlagenen Geldes noch da sei. Wie schon im ersten Prozess in Montabaur, konnte dieser Punkt nicht geklärt werden, da die Angeklagte dazu beharrlich schwieg.
Das Gericht kam letztlich zu dem Urteil, dass die Angeklagte für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis gehen muss. Darin ist die in Montabaur verhängte Strafe enthalten. Die 62-Jährige nahm das Urteil äußerlich regungslos entgegen. Angenommen hat sie das Urteil im Gerichtssaal noch nicht. Die Frist für eine Revision beträgt eine Woche. (woti)
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