Stadt Hachenburg ist und bleibt eine beliebte Wohngemeinde
Reges Bautreiben innerhalb der Stadt Hachenburg beweist, dass die Nachfrage an Wohnungen groß ist. Investoren haben das auch erkannt und feuern dadurch den Bauboom an. In allen Stadtteilen sind Baustellen feststellbar. Nicht alle Gebäude finden die Zustimmung der Nachbarn.
Hachenburg. In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres weist eine Erhebung aus, dass in Rheinland-Pfalz von Januar bis Juni 2016 insgesamt 3842 Baugenehmigungen erteilt wurden. Davon allein im Westerwaldkreis 267 (im Vorjahr 189 im ersten Halbjahr), was einer Steigerung von 41,3 Prozent entspricht. Im gleichen Zeitraum waren es im Nachbarkreis Altenkirchen lediglich 101 (Vorjahr 1. Jahreshälfte 85 Baugenehmigungen), die jedoch ebenfalls für eine Steigerung von 18,8 Prozent sorgten. Die Baubehörden hatten landesweit einen wahren Bauboom zu bewältigen. Auffallend groß sind die Bauaktivitäten in Hachenburg. In allen Stadtteilen sind Baustellen feststellbar.
„Angebot und Nachfrage regeln den Preis“, ein altes Sprichwort, das zeitlos gültig ist. Während in den Nachbargemeinden rings um Hachenburg ebenfalls viel gebaut wird, zahlen die Bauwilligen oft mehr als das Doppelte für einen Bauplatz in der mittelalterlichen Stadt Hachenburg. Für zahlreiche „Häuslebauer“ auch eine Überlegung, dass der Wiederverkaufswert einer Immobilie in Hachenburg nachweisbar höher liegt, als „auf dem flachen Lande“.
Nicht nur reine Zweckbauten sind bisher in den Baugebieten von Hachenburg und den umliegenden Gemeinden entstanden. Pompöse Villen, liebevoll gestaltete Einfamilienhäuser, sachliche Mehrfamilienhäuser und praktische Wohnblocks schießen wie die Pilze aus dem Boden. Das alles erfordert von den Investoren und den Baugenehmigungsbehörden viel Weitsicht, damit sich alles harmonisch in das Stadtbild einfügt. Bei der Verwendung von zu schließenden Baulücken im Stadtkern bis hin zu neuen Wohngebieten sind die Vorstellungen der Bauherren mit den Planern und den Genehmigungsbehörden abzustimmen. Nicht immer ganz einfach, aber durch konkrete Planungsvorgaben realisierbar.
Um konkrete Planungsvorgabe geht es auch dann, wenn vorher Bau-Genehmigungen erteilt werden, die später in einem „Mischgebiet“ Nutzungsänderungen erfordern. Obwohl die Stadt Hachenburg die vorhandene Bebauung kennt, gewährt sie einem Unternehmen die Einrichtung eines gewerblich genutzten „Holzzerkleinerungsbetriebes“. Ärger mit den angrenzenden Nachbarn ist vorprogrammiert. Sie fühlen sich in den genehmigten Wohngebäuden durch Lärm beeinträchtigt und der Wert ihrer Immobilie ist in jeder Hinsicht gesunken. „Gab es für diesen Betrieb keine geeigneteren Betriebsflächen?“, fragte ein betroffener Bürger den Stadtbürgermeister persönlich. Aber auch die städtischen Ratsmitglieder kennen doch die Örtlichkeit und hätten vor der Genehmigung das Für und Wider abwägen können. repa
Dazu ein Kommentar von Reinhard Panthel: Konkrete Bauleitlinien sollen der Allgemeinheit dienen
Wenn ein neues Baugebiet komplett im Besitz der Stadt entsteht, dann können Weichen gestellt werden, dass ein Neubaugebiet als homogenes Ganzes entsteht. Jeder Bauherr ist stolz auf sein „Eigenheim“ und will sich so wenig wie möglich vorschreiben lassen, wie und wo er baut. Das Gesamtbild muss passen und nicht jeder Hausbesitzer darf nur an sich denken. In den Haingärten waren vor Jahrzehnten Flachdächer zwingend vorgeschrieben und Stromzuleitungen durften nur unterirdisch verlegt werden. Das hat heute noch Vorteile.
Eine im Bebauungsplan geforderte „Traufhöhe“- (eine Vorgabe zur Firsthöhe des Bauobjektes auf den gewachsenen Boden) kann verhindern, dass ein Wildwuchs von Bauten aller Art, in Höhe und Breite nicht mehr einzuordnen ist. Findige Architekten wissen schon, wie man die Grundstücksgrößen optimal ausnutzen kann. Dann wird das Kellergeschoss ausgebaut, eine erste und zweite Etage eingerichtet und im Dachgeschoss schnell noch durch Gauben eine Dachgeschosswohnung eingeplant…. fertig ist ein „Vier-Familienhaus“ ohne Parkflächen… obwohl nur zweigeschossige Häuser genehmigungsfähig waren. Praktische Beispiele dieser Art gibt es in Hachenburg überall zu finden.
Was geschieht, wenn man ohne konkrete Bauleitplanung baut, das kann man leider in dem schönen Neubaugebiet „Rothenberg II“ erleben. Die mutigen Pioniere des Baugebietes „Schlossblick“ schauen nun auf zwei Gebäude, die auf aufgeschüttetem Boden „vor der Haustür“ als störend empfunden werden. Da steht das Holzhaus neben dem Bungalow, Rundhaus neben dem Würfelhaus…. bleibt eben alles Geschmackssache. Repa
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