Herbstsitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur
Der Flächennutzungsplan war das Schwerpunkt-Thema bei der Herbstsitzung des Verbandsgemeinderates (VGR). Daneben standen noch einige Personalien auf der Tagesordnung: Björn Walden, Eva Born und Marvin Stendebach legten ihre Mandate nieder. Für sie wurden Nachfolger ernannt. Schiedsmann Hans-Joachim Bartsch führt sein Amt weiter.
Montabaur. Die Mitglieder des VGR üben ihr Amt ehrenamtlich, das heißt neben ihrem normalen Beruf, aus. Durch Veränderungen in der Lebenssituation kann es dazu kommen, dass sie ihr Mandat insgesamt oder die Mitgliedschaft in einzelnen Ausschüssen niederlegen müssen. Dann sind Neuwahlen oder Ernennungen erforderlich. Das waren im Einzelnen:
• Björn Walden (SPD) aus Montabaur hatte bereits im Juli sein Mandat im VGR niedergelegt. Ihm folgt Helmut Schöfer aus Eitelborn, der von der SPD vorgeschlagen und vom Bürgermeister verpflichtet wurde.
• Eva Born (CDU) aus Montabaur legte zum 30. September ihr Mandat im VGR nieder. Ihre Nachfolge wird Werner Weigel aus Nentershausen antreten. Er wird in der nächsten Sitzung des VGR Verpflichtet. Born war auch Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss. Hier wurde Heidi Weber zur Nachfolgerin gewählt.
• Marvin Stendebach (SPD) aus Niederelbert legte sein Mandat als Mitglied im Bauausschuss nieder. Hier wurde Sebastian Stendebach aus Oberelbert zum Nachfolger gewählt.
Schiedsperson: Die Schiedspersonen der Amtsgerichte stehen allen Bürgern zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Hans-Joachim Bartsch aus Heilberscheid erfüllt dieses Ehrenamt seit vielen Jahren für den Schiedsamtsbezirk IV, zu dem die Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen gehören. Wie alle Schiedspersonen ist er Ehrenbeamter des Landes und wird vom Amtsgericht Montabaur in sein Amt berufen. Allerdings hat der VGR das Recht, Personen für diese Aufgabe vorzuschlagen. Bartschs Amtszeit endet im Januar und er möchte weiterhin als Schiedsmann tätig sein. Also beschloss der VGR, Hans-Joachim Bartsch für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren vorzuschlagen.
Wahl des Bürgermeisters in 2017: Die Amtszeit von Bürgermeister Edmund Schaaf endet am 31.12.2017. Er tritt dann in den Ruhestand. Der Bürgermeister wird von der Bevölkerung direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl findet am 7. Mai 2017 zusammen mit der Landratswahl statt; eine mögliche Stichwahl ist für den 21. Mai vorgesehen. Der VGR hat jetzt beschlossen, die Stelle des Bürgermeisters - so wie es beamtenrechtlich erforderlich ist - öffentlich auszuschreiben und die Stellenausschreibung in verschiedenen regionalen und bundesweiten Medien zu veröffentlichen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde unterliegt ständigem Wandel und taucht insofern regelmäßig auf der Tagesordnung des VGR auf, diesmal mit drei Themen:
Das 12. Änderungsverfahren wurde vor einem Jahr eröffnet. Es bezieht sich ausschließlich auf eine Einzelhandelsfläche im Ortskern von Nentershausen. Der dortige Supermarkt (derzeit Nahkauf) soll erneuert und in diesem Zuge die Verkaufsfläche von 600 auf 1.200 Quadratmeter erweitert werden. Der Betreiber des Supermarktes hatte deutlich gemacht, dass er ohne eine Modernisierung und Erweiterung den Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) nicht halten könne. Um das zu ermöglichen soll nun im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden. Dies ist allerdings nicht so einfach möglich, weil der Flächennutzungsplan den Bestimmungen des Landesentwicklungs-Programms (LEP) entsprechen muss. Dort ist formuliert, dass großflächiger Einzelhandel nur in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern zulässig ist. Die hat Nentershausen allein nicht. Allerdings ist Nentershausen das Nahversorgungszentrum für den gesamten östlichen Teil VG Montabaur und die Menschen aus Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn gehen ebenfalls dorthin zum Einkaufen. Das sind zusammen rund 5.200 Einwohner. „Dieses Argument hat die zuständigen Landesbehörden überzeugt, so dass sie uns die Zielabweichung vom LEP genehmigt haben“, erläuterte Bürgermeister Edmund Schaaf. Als nächsten Verfahrensschritt hat der VGR nun einstimmig die Offenlage des Entwurfs beschlossen.
Neu ist das 13. Änderungsverfahren, das nun per Beschluss eingeleitet wurde. Es geht auf einen Antrag der Stadt Montabaur zurück, die an der K82 / Allmannshausen die Neuansiedlung von zwei Lebensmittelmärkten der Ketten Rewe und Aldi Süd ermöglichen möchte. Hintergrund ist städtebaulicher Vertrag, den die Stadt unlängst mit der Rewe-Gruppe ausgehandelt hat, um den Rewe-Standort in der Innenstadt zu sichern. In dem Vertrag verpflichtet sich Rewe, den Supermarkt in der Innenstadt (Hospitalstraße) noch weitere 15 Jahre zu betreiben, wenn die Stadt im Gegenzug einen Neubau an Allmannshausen ermöglicht. Entsprechend soll nun mit der 13. Änderung im FNP eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel an Allmannshausen ausgewiesen werden. Dann kann die Stadt ihrerseits im dortigen Bebauungsplan und im Einzelhandelskonzept ein eingeschränktes Nahversorgungszentrum festlegen. Entsprechende Änderungsverfahren hat die Stadt bereits auf den Weg gebracht. Das Vorhaben stieß auf Widerstand in der SPD-Fraktion, deren Sprecher Udo Schöfer befürchtet, dass sich die Situation des Einzelhandels in der Innenstadt „entscheidend negativ verändern wird“, wenn weiterhin Einzelhandel am Stadtrand angesiedelt wird. Für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sprachen sich hingegen für die FWG-Fraktion ihr Vorsitzender Norbert Blath aus, der erklärte, für seine Fraktion sei entscheidend, dass durch den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Betreiber der Bestand des Marktes an der Hospitalstraße gesichert werde. Michael Musil (Bündnis 90/Grüne) erklärte, seine Fraktion halte einen Discounter am vorgesehenen Standort für sinnvoll, damit Menschen aus Montabaur zu Fuß günstige Einkaufsmöglichkeiten erhielten und nicht über die B 255 nach Heiligenroth laufen müssten. Für die CDU-Fraktion betonte Gerd Frink, dass der Stadtrat von Montabaur, dem er auch angehört, sorgfältig abgewogen habe und zu dem Ergebnis gelangt sei, um den Markt in der Innenstadt zu erhalten, sei es sinnvoll den jetzt vorgeschlagenen Weg zu beschreiten. So wurde das 13. Änderungsverfahren mit 25 Ja- und 9 Nein-Stimmen auf den Weg gebracht.
Die Änderungsverfahren für den FNP betreffen zumeist nur räumlich oder fachlich begrenzte Teilbereiche des Plangebiets, das die gesamte VG umfasst. Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 2001 und ist damit schon ganz schön in die Jahre gekommen. Deshalb hat der VGR jetzt einstimmig beschlossen, den gesamten FNP neu aufstellen zu lassen. „Es ist durchaus üblich und auch fachlich geboten, den FNP nach 15 Jahren Laufzeit einer generellen Überarbeitung und Aktualisierung zu unterziehen“, erläutert Marion Gräf, die Fachbereichsleiterin der Bauverwaltung. Ein Beispiel soll verdeutlichen, warum dies jetzt erforderlich wird: Die übergeordneten Landesbehörden legen künftig fest, wie viele Flächen in den einzelnen Ortsgemeinden als Wohnbauflächen ausgewiesen werden dürfen. Wenn dieses Kontingent verbraucht ist, darf keine der Ortsgemeinde mehr neue Wohnbauflächen ausweisen, es sei denn eine andere Ortsgemeinde wandelt ihre noch nicht bebauten Wohnbauflächen wieder in (beispielsweise) Grünflächen zurück und gibt damit gewissermaßen die Wohnbauflächen ins Kontingent zurück. „Die Neuaufstellung des FNP ist deshalb sehr aufwendig und nur im Miteinander der Ortsgemeinden zu bewerkstelligen. Ich gehe davon aus, dass der Prozess vier bis fünf Jahre dauern wird“, so Bürgermeister Edmund Schaaf.
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