Es bleibt beim Zweijahresplan für den Kreisstraßen-Bau
Der Westerwälder Kreistag hat über die künftige Verfahrensweise beim Kreisstraßenbauprogramm beraten. Die SPD hatte einen Fünf-Jahres-Plan gefordert, nach Gesprächen zwischen den Kreistagsfraktionen wird es jedoch auch künftig beim Zwei-Jahres-Plan bleiben. Der Entscheidungsweg soll jedoch transparenter gestaltet werden.
Montabaur. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Dr. Kai Müller, betonte zu Beginn seines Redebeitrages, dass der Kreisstraßenbau zu den originären Aufgaben eines Landkreises gehört: „ Wir beschließen jährlich im Kreisausschuss das Kreisstraßenbauprogramm und im Kreistag mit dem jeweiligen Haushalt dessen Finanzierung. Rund 2,7 Millionen Euro investiert der Westerwaldkreis jährlich in den Kreisstraßenbau, davon bekommt er 1,8 Millionen Euro aus Straßenbaumitteln des Landes. Diese Mittel sind keine Almosen, sondern Gelder, die uns für die Erfüllung unserer vom Land übertragenen Aufgaben zustehen – wonach ein Eigenanteil von 0,9 Millionen Euro für den Kreis übrigbleibt.
Müller zeigte auf, dass es hier vielerlei Randbedingungen gibt, die Zustandsbewertung und die Verkehrsbelastung sind nur zwei davon. Diese Daten liegen im Übrigen auch jetzt schon nicht nur dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und der Kreisverwaltung, sondern auch allen Verbandsgemeinden für die Straßen in ihrem Bereich vor. Mit den Verbandsgemeindewerken werden dann Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Erneuerung von Ver- und Entsorgungsanlagenabgestimmt, auch um die um 10 Prozent höhere Förderung dafür zu erhalten. Ein weiteres Kriterium ist die Unfallträchtigkeit. Ebenfalls soll eine solche Liste auch regional ausgewogen sein. Es wird auf politischer Ebene gerungen, bis die Liste fertig ist. Nach Beschluss geht die Liste an den LBM. Von dort kommt die Rückmeldung, ob ein Planungsauftrag erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn es sich nicht um einen bestandsnahen Ausbau handelt. Dann kommen weitere Randbedingungen und Hindernisse dazu, zum Beispiel beim Grunderwerb oder der Umweltverträglichkeit, um überhaupt Baurecht zu bekommen.
„Erst in diesem Stadium treten manche Ursachen für Kostenmehrungen zutage, beispielhaft nenne ich die Entsorgungsproblematik bei den mineralischen Abfällen. Nicht selten bekommen wir dann vom LBM die Rückmeldung, dass die eine oder andere Maßnahme nicht zum Zug kommt und stattdessen ein anderes Projekt vorgezogen wird. Fakt ist, dass viele Projekte schon seit Jahren geschoben werden. An anderen Stellen muss schon mal kurzfristig flexibel auf aktuelle Erfordernisse reagiert werden wie z.B. am ICE-Bahnhof.“ All dies zeige, dass eine Mittelfristplanung oder ein „5-Jahres-Plan“ lediglich Begehrlichkeiten wecke, welche der Kreistag nicht erfüllen könne und damit schlussendlich nur Enttäuschungen hervorbringe.
Mit dem gemeinsamen Antrag wird nun das auch bisher schon informell praktizierte Verfahren der Abstimmung unter Gremieneinbindung nun klar geregelt und transparent werden.
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