Backesplatz, Umsatzsteuer und Laptop für Sessenbach
Am 17. Oktober fand in der „Alten Schule“ eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Sessenbach statt. Eingangs informierte Bürgermeister Rudi Hoppen über die Neuregelung der Umsatzbeteuerung der öffentlichen Hand ab 2017.
Sessenbach. Mit Einführung eines neuen Paragraphen 2b UStG mit Wirkung ab 1.7.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Der Rat beschloss das Wahlrecht nach Paragraph 27 Abs. 22 UStG 2016 auszuüben.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat, die Steuerhebesätze und die Hundesteuer für 2017 nicht zu erhöhen.
Des Weiteren wurde der Anschaffung eines neuen Laptops für die Gemeinde zugestimmt.
Im Anschluss daran hob der Rat den gefassten Beschluss, für landwirtschaftliche Flächen eine Obergrenze von 1Euro/Quadratmeter zu zahlen, auf.
Unter Mitteilungen und Anfragen wurden gemeindliche Belange erörtert. So soll zum Beispiel der Backesplatz im Frühjahr nächsten Jahres endgültig in Angriff genommen werden.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Hier wurde der Rat über eine Spende unterrichtet. Weiterhin erörterte der Ortsgemeinderat die Ausweisung eines neuen Baugebietes, wofür in Kürze ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll.
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