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Nachricht vom 10.11.2016    

Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen

Am 10. November beschloss das Bundeskabinett nach langwierigen Verhandlungen die Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Mit ihr sollen ab dem kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben.

Gabi Weber, MdB. Foto: privat

Wirges. „Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es zu Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro kommen, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden“, erklärt Gabi Weber, MdB.

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. „Ein weiterer wichtiger Teil der Stiftungsarbeit besteht darin, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten“, erläutert Frau Gabi Weber. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Bis Ende 2019 Betroffen können sich Betroffene dort anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.



Die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Montabaur betont: „Die SPD hat sich kontinuierlich dafür eingesetzt, neben den Fonds „Heimerziehung West" und "Heimerziehung in der DDR" auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.“ Wichtig sei nun, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen, die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, sowie die Beratung auch aufsuchend, flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen.


Weitergehende Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie zur Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.html#f6.



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