Vogelgrippe – Rheinland-Pfalz trifft Vorsorge
Das Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Anordnung von Aufstallung der Geflügelpopulationen zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Die Vogelgrippe hat bereits in mehreren Bundesländern Einzug gehalten. Das Ministerium gibt Tipps an alle Geflügelhalter.
Region. Aufgrund des aktuellen Auftretens der Aviären Influenza (Vogelgrippe) in mehreren Bundesländern sowie europäischen Ländern hat das Umweltministerium bereits am 11. November die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Anordnung einer Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten zu prüfen. Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel sind zum Beispiel Zugvogel-Rastgebiete oder Gebiete mit Wasservögel-Vorkommen, wie am Rhein, sowie der Umkreis von großen Geflügelbetrieben.
Deshalb hat der Kreis Alzey-Worms angekündigt, die Aufstallung in Risikogebieten anzuordnen. Als Aufstallung gilt das Halten in geschlossenen Ställen oder in sogenannten Wintervolieren, also in Ausläufen mit Abdeckung nach oben und seitlicher Sicherung gegen das Eindringen von Wildvögeln. Aktuell wurde in Rheinland-Pfalz noch kein Fall eines Ausbruchs der Aviären Influenza bei Wild- oder Hausgeflügel festgestellt. Alle bisher erhobenen Proben waren negativ. Angesichts der Häufung der Virusnachweise bei Wildvögeln sowie der Ausbrüche in Geflügelbetrieben einiger Bundesländer, rät das Umweltministerium jedoch zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.
Alle Geflügelhalter sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind und die Tiere nicht mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Ebenso muss Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Darüber hinaus werden Geflügelhaltern unter anderem folgende, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen:
• Kontakte mit Wildvögeln vermeiden. Möglichst aufstallen oder in überdachten Ausläufen halten.
• Oberflächenwasser in Ausläufen entfernen oder abdecken, Tränken im Freien entfernen, kein Zugang zu natürlichen Gewässer gestatten
• Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, kein Grünfutter oder ähnliches verfüttern
• Keine fremdem Geflügelbestände aufsuchen, Besucherkontakte vermeiden
• Unnötiges Betreten des Geflügelbestandes vermeiden
• Möglichst kein Geflügel transportieren
• Auf Ausstellungen, Schauen oder Börsen mit Geflügel verzichten
• Tierkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern
• Direkten Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermeiden
Wer bei seinen Tieren Auffälligkeiten oder vermehrt Todesfälle feststellt, sollte dies vom Tierarzt prüfen lassen.
Fälle von Infektionen mit aviärer Influenza des Typs H5N8 beim Menschen sind bisher nicht bekannt.