Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.
Berlin/Wirges. Bei der SPD Bundestagsabgeordneten Gabi Weber kamen von unterschiedlichen Stellen der Wunsch nach Nachbesserung an. Sie führte intensive Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstatt für behinderte Menschen in Montabaur und nahm deren Bedenken und Sorgen mit nach Berlin in weiterführende Gespräche.
Zu dem Gesetz erklärt Weber: „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Bis 2023 bleiben die jetzigen Zugangsregelungen in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“
Die Caritas-Mitarbeiter äußerten im Vorfeld Befürchtungen, dass es durch das neue Gesetz zu einer Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen kann. „Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege werden weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben.“, zeigt sich Weber erfreut.
Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.
Dazu meint Gabi Weber: „Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“
Die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Montabaur betont: „Sicher haben wir mit dem neuen Bundesteilhabegesetz nicht alle Kritikpunkte gelöst, aber wichtige Impulse wurden hiermit gesetzt. Zentrale Neuregelungen werden wir noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“
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