Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt Hachenburg
Fusion der Westerwald Bank und der Volksbank Montabaur/Höhr-Grenzhausen, Ausbildungsbetrieb für den Beruf des Forstwirtes, Immobilien, Landeszuwendung, Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und Haushaltssatzung 2017 waren die Themen der Letzten Sitzung am 28. November.
Hachenburg. Zu Beginn der Sitzung informierte Stadtbürgermeister Röttig das Gremium darüber, dass ihn die derzeit geführten Fusionsgespräche zwischen der Westerwald Bank eG und der Volksbank Montabaur/Höhr-Grenzhausen überrascht hätten. Der mögliche Wechsel des juristischen Sitzes der Bank nach Montabaur könnte gegebenenfalls, so der Vorsitzende weiter, auch negative finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hachenburg haben.
In diesem Zusammenhang teilte Stadtbürgermeister Röttig mit, dass Bürgermeister Klöckner ein Schreiben an den Vorstand der Westerwald Bank eG auf den Weg gebracht habe, um die genauen Hintergründe für die anstehende Entscheidung zu erfahren.
Als weiteren Punkt gab der Vorsitzende bekannt, dass die Stadt Hachenburg zwischenzeitlich als Ausbildungsbetrieb für den Beruf des Forstwirtes anerkannt wurde und von nun an in Hachenburg in diesem Beruf junge Menschen ausgebildet werden können.
Außerdem teilte er mit, dass weitere Bauanträge für das „Genschow-Areal“ eingereicht wurden. Demnach sollen weitere neun Häuser mit rund 50 Wohneinheiten auf dem Gelände errichtet werden.
Weiterhin teilte Stadtbürgermeister Röttig mit, dass in der letzten Bauausschusssitzung vom 24. November die Pläne über die beabsichtigte Nutzung der Grundstücke des ehemaligen Küchenstudios Gross von Projektmanager Peter Simon von der Firma pro-S-consult GmbH & Co. KG vorgestellt wurden.
Als letzten Punkt unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“ konnte Stadtbürgermeister Röttig erfreut mitteilen, dass die bewilligte Landeszuwendung in Höhe von 188.650 EUR für die Kindertagesstätte Lieblingsplatz eingegangen ist.
Im weiteren Verlauf der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG. Aufgrund einer Anpassung an das europäische Recht wurde das Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2017 geändert.
Den Gemeinden und Städten wurde hinsichtlich der Umsetzung der neuen Umsatzbesteuerung jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 eingeräumt, soweit sie von dem ihnen zustehenden Wahlrecht Gebrauch machen.
Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich für die Beibehaltung der aktuellen Regelung zur Umsatzbesteuerung aus und unterbreiteten dem Stadtrat einen entsprechenden Beschlussvorschlag.
Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Haushaltssatzung 2017 nebst Bestandteilen und Anlagen der Stadt Hachenburg im Ausschuss vorberaten.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen die Mitglieder des Ausschusses die Verlängerung eines Honorarvertrages.
Die nächste Sitzung des Stadtrates Hachenburg findet am 12. Dezember 2016, 19.00 Uhr, im großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg statt.
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