Beschlüsse des Ransbach-Baumbacher Verbandsgemeinderats
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach entschied über die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017, den Bedarfsplan der Feuerwehren, die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die Haus- und Badeordnung für das Frei- und das Hallenbad und die weitere Zusammenarbeit der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach im Aufgabenbereich Tourismus.
Ransbach-Baumbach. Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach statt begrüßte Bürgermeister Michael Merz die Anwesenden. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung bat Herr Merz um eine Gedenkminute anlässlich des kürzlich verstorbenen, ehemaligen Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Herrn Klaus Wildenberg.
Zu Beginn gab Herr Merz einige Eilentscheidungen bekannt. Zum einen musste die Erneuerung der Toranlage an der Feuerwache Ransbach-Baumbach in Auftrag gegeben werden. Des Weiteren wurde eine Entscheidung über den Neuabschluss einer Beihilfeablöseversicherung getroffen. Ferner musste aufgrund eines Totalausfalls des Heizkessels in der Erich-Kästner-Realschule plus dessen Austausch beauftragt werden.
Als nächstes übte der Verbandsgemeinderat sein Wahlrecht bezüglich der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 aus. Demnach wird sich die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach bei der entsprechenden Erklärung an den Vorgaben der Finanzverwaltung beziehungsweise den ergänzenden Hinweisen des Gemeinde- und Städtebundes halten.
Im Anschluss daran stimmte der Verbandsgemeinderat dem vorliegenden Organisations- und Bedarfsplan 2016 – 2026 der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zu. Hier werden die zahlreichen Aufgaben der Feuerwehr, insbesondere das breite Aufgabenspektrum und die notwendige Leistungsfähigkeit, beschrieben.
Anschließend beschloss das Gremium über die Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Betriebszweig Wasserversorgung konnte mit einem Jahresüberschuss von 52.109,08 Euro abschließen, der Betriebszweig Abwasserbeseitigung mit einem Jahresüberschuss von 444.198,72 Euro.
Zudem beschloss der Verbandsgemeinderat die vorliegende Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und Stellenplan, sowie den dazugehörigen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe gemäß dem vorliegenden Entwurf. Diese wird in einer der nächsten Ausgaben des Kannenbäcker Boten näher bekannt gegeben.
Unter dem 6. Tagesordnungspunkt (TOP) beschloss der Verbandsgemeinderat eine Änderung der Haus- und Badeordnung für das Frei- und das Hallenbad der Verbandsgemeinde. Hier wurde die Altersgrenze für den Zutritt zu den Schwimmbädern ohne Begleitung einer erwachsenen Person von 6 Jahre auf 8 Jahre angehoben.
Weiterhin wurde vom Verbandsgemeinderat beschlossen, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach im Aufgabenbereich Tourismus weiterzuentwickeln.
Zuletzt gibt der Vorsitzende bekannt, dass das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung von 77.000 Euro für die Anschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug und der Westerwaldkreis eine Zuwendung von 12.000 Euro für die Anschaffung eines Kommandowagens bewilligt haben.
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