Auszug der Stadtrat-Sitzung Ransbach-Baumbachs
Am Dienstag, 13. Dezember 2016, fand im kleinen Saal der Stadthalle in Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Ransbach-Baumbach statt. Zur letzten Sitzung des Stadtrates im Jahr 2016 waren neben den Ratsmitgliedern auch einige interessierte Zuhörer erschienen.
Ransbach-Baumbach. Eingangs der Sitzung informierte Stadtbürgermeister Michael Merz den Stadtrat über eine Eilentscheidung die im Benehmen mit den Beigeordneten getroffen wurde. Grund für die Eilentscheidung war die Auftragsvergabe zur Vorplanung einer Kindertagesstätte. Dieser Neubau ist notwendig, weil sich aus den letzten Planungsgesprächen ein entsprechender Bedarf ergeben hat. Bis Ende Februar 2017 können Zuschussanträge für diesen Neubau gestellt werden. Insoweit war die Vorplanung der Neubaumaßnahme dringend erforderlich.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat die Jahresrechnung 2015 und erteilte dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Ransbach-Baumbach, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach die Entlastung. Die Ergebnisse der Jahresrechnung 2015 werden an gleicher Stelle bekannt gegeben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird das Umsatzsteuerrecht geändert und an das europäische Recht angepasst. Demnach können auch die Kommunen in verschiedenen Bereichen umsatzsteuerpflichtig werden. Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat beschlossen, von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Somit gilt bis zum 31. Dezember 2020 noch die alte Rechtslage.
Danach beschloss der Stadtrat Ransbach-Baumbach die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan. Der Haushaltsplan 2017 wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Der Entwurf des Haushaltsplanes hatte 14 Tage vor der Sitzung öffentlich ausgelegen, Änderungsvorschläge wurden nicht eingereicht.
Im Ergebnishaushalt wird der Gesamtbetrag der Erträge auf 14.931.100,00 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 15.204.150,00 Euro, also einen Jahresfehlbetrag von 273.050,00 Euro festgesetzt. Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlung auf 14.398.950,00 Euro und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 14.036.950,00 Euro, also auf einen Saldo von 362.000,00 Euro festgelegt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen neuen Kredite wird auf 950.000,00 Euro festgesetzt.
Die Mitbenutzung der öffentlichen Flächen durch die Energieversorgungsunternehmen ist durch Konzessionsverträge geregelt. Das Prozedere zur Vergabe dieser Konzessionsverträge ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 46 EnWG) geregelt und ist mit einem mehrjährigen „Vorlauf“ verbunden. Die Vorbereitung und der Abschluss eines Konzessionsvertrages sind aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr aufwendig und bedürfen einer juristischen Begleitung durch ein Fachbüro.
Der Stromkonzessionsvertrag der Stadt endet zum 31. Dezember 2019. Federführend durch die Verbandsgemeinde Montabaur wurde eine Angebotsanfrage für alle Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis bei zwei Fachkanzleien durchgeführt. Als günstigstem Anbieter hat die Stadt Ransbach-Baumbach die Kanzlei Dornbach und Partner aus Saarbrücken mit der Durchführung der Ausschreibung für den anstehenden Stromkonzessionsvertrag beauftragt.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der touristischen Kooperation der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen sollen die Selbstverwaltungsaufgaben des Tourismus und der Tourismusförderung auf die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach übertragen werden. Insoweit beschloss der Stadtrat Ransbach-Baumbach die Aufgaben des Tourismus und der Tourismusförderung, mit Ausnahme der Unterhaltung und Pflege der Wanderwege, auf die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zu übertragen.
Unter Tagesordnungspunkt 7 hatte der Stadtrat über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof zu entscheiden. Um weitere Informationen einzuholen, wurde der Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung vertagt. Zum Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ berichtete Stadtbürgermeister Michael Merz über die Gewährung einer Zuwendung für die Erneuerung der Fenster in der Stadthalle. Weiterhin informierte der Vorsitzende über das weitere Verfahren zum Ausbau der Rheinstraße.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Hier beschloss der Stadtrat Anpassungen, bzw. Änderungen zu einem Pachtvertrag der Stadthalle. Weiterhin beschloss der Stadtrat Ransbach-Baumbach ein Hausgrundstück im Umfeld der Ev. Kirche zu erwerben. Dieses Grundstück soll im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahme „Alt-Ransbach“ zur Umfeldgestaltung der Ev. Kirche genutzt werden. Letztlich beschloss der Rat einem Antrag auf Ratenzahlung für Bestattungsgebühren zuzustimmen.
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