Bekanntmachung der Ortsgemeinden Müschenbach und Stein-Wingert
Die Ortsgemeinden Müschenbach und Stein-Wingert veröffentlichen gleich lautende Bekanntmachungen: 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 der Ortsgemeinde Müschenbach/ Stein-Wingert mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen.
Müschenbach / Stein-Wingert. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 2. Februar den Mitgliedern des Ortsgemeinderats Müschenbach / Stein-Wingert zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 117, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Ortsgemeinderäte Müschenbach und Stein-Wingert zur Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter http://www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsicht-nahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Müschenbach / Stein-Wingert haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen.
Der jeweilige Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
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