Haushaltssatzung der Stadt Hachenburg für 2017
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des Paragraphen 95 folgende der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. 1.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 25. Januar folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Hachenburg. Paragraph 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt: Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 12.421.730 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.304.350 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) -882.620 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 11.737.460 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 12.182.680 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -445.220 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 377.050 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.214.900 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -837.850 Euro
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.437.770 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 154.700 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.283.070 Euro
Paragraph 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 0 Euro
zusammen auf 0 Euro
Paragraph 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen: Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Paragraph 4 Steuersätze: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 von Hundert
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 von Hundert
2. Gewerbesteuer 365 von Hundert
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
a) für den ersten Hund 50 Euro
b) für den zweiten Hund 80 Euro
c) für jeden weiteren Hund 100 Euro
d) gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (Paragraph 5) 250 Euro
Paragraph 5 Eigenkapital: Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres* 15.102.735,16 Euro. Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 14.446.335,16 Euro. Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 13.563.715,16 Euro.
* vorläufiges, noch nicht festgestelltes Ergebnis
Paragraph 6 Altersteilzeit: : Altersteilzeit darf nur innerhalb der Quote nach Paragraph 4 Absatz 2 des Tarifvertrages zu felxiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vereinbart werden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 6. Februar bis Mittwoch, den 15. Februar während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Zimmer Nr. 117 öffentlich aus.
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