Haushaltssatzungen der Gemeinden Alsbach und Breitenau
Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen dem Ortsgemeinderat Alsbach beziehungsweise Breitenau zugeleitet wurde.
Alsbach/Breitenau. Die Pläne liegen mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen im Rahmen der Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 7 in Alsbach sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 213, während der Dienststunden bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinden Alsbach und Breitenau bei den Ortsgemeinden im Dorfgemeinschaftshaus oder der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
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