Sitzung des Stadtrates der Stadt Ransbach-Baumbach
Am 9. Februar fand in der Stadthalle Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Es ging um eine neue Kindertagesstätte, Brandschutzkonzept der Stadthalle, Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV, Wohnhof Masselbach, Mountainbike-Bahn nahe des Erlenhofsees, Neuanschaffung eines Bauhoffahrzeuges und die Verkehrssituation an der Grundschule in Ransbach-Baumbach.
Ransbach-Baumbach. Im ersten Tagesordnungspunkt wurde der Neubau einer Kindertagesstätte besprochen. Da die vorhandenen drei Tagesstätten in der Stadt Ransbach-Baumbach an deren Kapazitätsgrenzen und Erweiterungsmöglichkeiten angelangt sind, stellt sich die Frage nach dem Neubau einer weiteren Kindertagesstätte. Dem Stadtrat wurden zwei Varianten vorgestellt. Der Stadtrat beschloss, den zweiten Vorentwurf zu verwirklichen, da dieser wirtschaftlicher erscheint, preisgünstiger ist und auch eine eventuelle Erweiterung der Räume bei steigendem Bedarf an Plätzen für Kinder begünstigt.
Der Stadtrat befasste sich unter TOP 2 mit dem aktualisierten Brandschutzkonzept der Stadthalle Ransbach-Baumbach. Ein bereits im Jahr 2015 erstmalig vorgestelltes Sanierungskonzept wurde in Abstimmung mit Architekten, Ingenieuren, dem TÜV sowie der Kreisverwaltung fertiggestellt und sieht eine vierstufige Prioritätenliste vor. Positiv zu erwähnen ist laut Stadtrat hierbei die Tatsache, dass die Arbeiten während des laufenden Betriebes durchgeführt werden können. Nach eingehender Beratung wurde der Sanierungsplan in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen. Er soll zur Genehmigung der Kreisverwaltung vorgelegt werden, damit die Maßnahmen umgehend in Angriff genommen werden können.
TOP 3 befasste sich mit dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEP IV. Die Landesregierung hatte im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben, bei der Steuerung der Windenergienutzung auf der Ebene des Landesentwicklungsprogramms nachzusteuern und zusätzliche Ausschlusstatgestände verbindlich zu regeln. Die hierzu gehörenden Kriterien sind für das Gebiet der Verbandsgemeinde nicht relevant und führen daher zu keiner Planänderung des in Kraft getretenen Flächennutzungsplanes „Teilplan Windenergienutzung“ der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Neben dem „Ausschlusskatalog“ wurde festgelegt, dass die Abstandsflächen von Windenergieanlagen teilweise neu zu definieren. Es gelten künftig Abstandsflächen von 1.000 Metern – sofern die Windenergieanlagen 200 Meter Gesamthöhe überschreiten sogar eine Abstandsfläche von 1.100 Metern. Die eigenen Potentialflächen verringern sich hierdurch nicht unwesentlich. Der Stadtrat sah keine Bedenken hinsichtlich des Entwurfs der dritten Teilfortschreibung des LEP IV und nahm diesen, ohne Bedenken und Anregungen, bei einer Enthaltung zur Kenntnis.
In TOP 4 wurde die Übernahme von Abfindungsansprüchen im Umlegungsverfahren des Bereiches „Wohnhof Masselbach“ behandelt. Der Stadtrat hatte mit einem Beschluss in der Sitzung Ende Juni 2016 das Umlegungsverfahren „Wohnhof Masselbach“ angeordnet. Für die ersten Gespräche mit den von der Umlegung betroffenen Grundstückseigentümern ist eine „gesicherte“ Planung erforderlich. Vorab bat das Vermessungs- und Katasteramt den Stadtrat um den Beschluss zur Übernahme von Abfindungsansprüchen. Bei drei Enthaltungen beschloss der Stadtrat einstimmig, die Abfindungsansprüche anderer Beteiligter im Rahmen der Abwicklung des Umlegungsverfahrens „Wohnhof Masselbach“ durch die Stadt zu übernehmen.
Der Stadtrat befasste sich im Anschluss daran unter TOP 5 mit der Mountainbike-Bahn nahe des Erlenhofsees. Diese soll in diesem Jahr den Fahrern wieder zur Verfügung gestellt werden. Um die Bahn befahrbar zu machen, müssen der Boden und die Erdhügel neu nivelliert werden. Der Stadtrat beschloss einstimmig bei drei Enthaltungen, das Angebot der Firma Schreinerei Gerhards zur Instandsetzung der Rampen über 1.519,89 EUR wahrzunehmen.
Anschließend beriet der Stadtrat über die Neuanschaffung eines Bauhoffahrzeuges (TOP 6). Das Fahrzeug Renault Kipper wurde im März 2001 zugelassen. Da die anstehenden Reparaturen den Restwert des Fahrzeuges erheblich übersteigen, ein solches Fahrzeug im Bauhof der Stadt Ransbach-Baumbach jedoch dringend benötigt wird, beschloss der Rat bei drei Enthaltungen und vier Gegenstimmen, den Zuschlag für den Erwerb eines neuen Bauhoffahrzeuges dem Autohaus Kuch GmbH, 56235 Ransbach-Baumbach, zu erteilen. Das Fahrzeug hat einen Gesamtpreis von 26.706,30 Euro inklusive Mehrwertsteuer und ist das wirtschaftlichste Angebot. Es beinhaltet einen Dreiseitenkipper und erfüllt auch alle weiteren Ausstattungsmerkmale der Ausschreibung.
Unter Mitteilungen und Anfragen wurden die Ratsmitglieder über den Termin für die nächste Stadtratssitzung informiert. Für den 15. März sei zudem eine Anliegerversammlung zwecks Bauvorhaben in der Rheinstraße geplant.
Der Stadtrat wies auf die Verkehrssituation an der Grundschule in Ransbach-Baumbach hin und deutete an, diese in einer der kommenden Sitzungen thematisieren zu wollen.
Eine Anfrage zur Ausschreibung für die Bauarbeiten in der Rheinstraße wurde beantwortet. Abschließend warb ein Ratsmitglied um ein freundliches und respektvolles Miteinander in den Stadtratssitzungen.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil folgte eine nicht öffentliche Sitzung. Unter Tagesordnungspunkt 8 wurden sowohl der Tausch zweier Grundstücke, als auch der Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche beschlossen. Außerdem wurden drei Grundstücke im Baugebiet Grauertseck veräußert. Eines hiervon war bereits in einer vorangegangenen Sitzung beschlossen worden und konnte nun endgültig veräußert werden.
Hiernach hat der Stadtrat die Neubesetzung der Stadthallenleitung unter Tagesordnungspunkt 9, Personalangelegenheiten beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 10 wurde über eine Bauangelegenheit in der Rheinstraße beschlossen. Tagesordnungspunkt 11 befasste sich mit der Niederschlagung von uneinbringlichen Forderungen mehrerer Gewerbebetriebe in der Stadt Ransbach-Baumbach. Letztlich hat der Stadtrat in TOP 12 beschlossen, einem Antrag auf Ratenzahlung für Bestattungsgebühren zuzustimmen.
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