IHK: Kommunen vernachlässigen Innenentwicklung
Lebendige Innenstadtlagen und Ortskerne, ein attraktives Erscheinungsbild sowie eine funktionierende Handels- und Dienstleistungslandschaft mit einem ansprechenden Angebot – dieses Bild einer Innenstadt oder eines Ortskerns wünscht sich eigentlich jeder. Dennoch: „Die Tendenz der Kommunen im Rhein-Lahn-Kreis und im Westerwaldkreis, die Außen- der Innenentwicklung vorzuziehen, wird immer stärker.“
Montabaur. Diese Einschätzung vertritt Alexander Bayer, Mitglied des Beirates der IHK-Regionalgeschäftsstelle Montabaur und Unternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis. Die über Jahrhunderte gewachsene, lebendige Dichte und Nutzungsmischung in den meisten Städten und Gemeinden gelte es als Kulturgut zu erhalten oder zu reaktivieren, so Bayer. Daher sollten großflächige Einzelhandelsprojekte in Außenbereichen – vor allem in ländlichen Regionen – im Vorfeld sehr genau geprüft werden. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete, der Erweiterung von Siedlungsflächen und Einzelhandelseinrichtungen in den Randbereichen sollten zuerst die vorhandenen Stadt- und Ortskerne dem sich ständig wandelnden Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden können. Im Klartext bedeute dies: Die Innenentwicklung müsse Priorität vor der Außenentwicklung haben. Bayer: „Tatsächlich stellen wir aber fest, dass immer mehr großflächige Einzelhandelsprojekte – vor allem im Lebensmittelbereich – in den Rand- und Außenlagen angesiedelt werden. Das gilt für Mittelzentren wie Montabaur oder Nastätten ebenso wie für kleinere Kommunen – selbst ohne zentralörtliche Versorgungsfunktion.“ Mit sogenannten Zielabweichungsverfahren würden die Grundsätze der Landesplanung seitens der Gebietskörperschaften systematisch untergraben. Planungsrechtliche Prinzipien wie das städtebauliche Integrationsgebot oder das Zentralitätsgebot würden umgangen, mit der Folge einer Verödung der Handels- und Dienstleistungsstrukturen in den Kernbereichen der Kommunen.
IHK-Regionalgeschäftsführer Richard Hover: „Es geht sogar so weit, dass Kommunen sich zwar ein Einzelhandelskonzept geben, um dem entgegen zu wirken, dieses aber nach wenigen Jahren schon wieder in Frage stellen – weil da zum Beispiel eine Supermarktkette bei der Kommune mit einem lukrativen Angebot für einen großflächigen Standort im Außenbereich an die Tür klopft.“ Die erkennbare Praxis erratischer, projektbezogener Anpassungen von erst kürzlich verabschiedeten Einzelhandelskonzepten erschwere die nachhaltige Betriebsplanung bei bestehenden Handelsunternehmen am Standort, so Hover weiter. Er betont aber auch, dass es für eine Gebietskörperschaft wichtig sei, auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Schließlich sei nichts für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Doch könne es nicht sein, dass – sobald eine große Vollsortimenter-Kette der Kommune mit einem lukrativen Ansiedlungsangebot im Außenbereich winke – selbst Planungsbeschlüsse aus der jüngeren Vergangenheit nicht mehr gelten, meinen die IHK-Verantwortlichen.
Den künftigen Flächenbedarf – zum Beispiel für den Handel – durch die Nutzung von innerörtlichen oder -städtischen, bereits erschlossenen und gar bebauten Flächen zu decken und gleichzeitig die Ausweisung von Flächen auf der Grünen Wiese zu reduzieren, sei für eine Kommune zweifellos eine Herausforderung und deutlich schwieriger. Da gelte es die Interessen der Anwohner und Nachbarn ebenso wie gegebenenfalls die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die Kosten für den Aus-, Um- oder gar Neubau in verdichteten Innenlagen sowie der Aufwand für Parkraum seien für einen Investor höher. Folge: Der bedarfsgerechte Neubau auf der Grünen Wiese lasse sich dann vordergründig betriebswirtschaftlich einfacher darstellen. Andererseits zeichneten sich integrierte Innenstadtlagen durch eine hohe Nutzungsdichte, ‐vielfalt und damit höhere Attraktivität aus, die alle Bereiche des urbanen Lebens umfassten und Lebensqualität ausstrahlten. Durch die meist kurzen Distanzen seien die unterschiedlichen Funktionen eng miteinander verbunden.
Die Angebote richteten sich dabei nicht nur an die Bewohner und ansässige Gewerbetreibende. Eine weitere wichtige Nutzergruppe stellten oftmals die Touristen dar. Für sie seien belebte historische Quartiere attraktive Aufenthaltsorte und Voraussetzung für einen Besuch. Aus Sicht der IHK-Vertreter gilt es für die Stadt- und Gemeinderäte eine sinnvolle Balance zwischen Innen- und Außenentwicklung zu erreichen und dabei im Blick zu behalten, dass eine gute Außenentwicklung nur dann nachhaltig möglich ist, wenn die Kernbereiche attraktiv bleiben. „Ein trostloser, weil faktisch toter Innenbereich schwächt auf Dauer die Attraktivität der Kommune insgesamt und damit auch deren Außenbereich. Da besteht eine Wechselwirkung“, so IHK-Beirat Alexander Bayer. (PM IHK Montabaur)
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