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Nachricht vom 05.04.2017    

Wohnraumförderung im Westerwaldkreis deutlich verbessert

Im Westerwaldkreis konnten im Jahr 2016 aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung 109 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von 6,8 Millionen gefördert werden. Dieser positive Trend setzt sich auch 2017 fort. Neben einer Verbilligung des Zinssatzes für das Darlehen „Modernisierung“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für selbst genutztes Wohneigentum gibt es Tilgungszuschüsse.

Modernisierung der eigenen vier Wände förderfähig. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Montabaur. Bei Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze kann man einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, maximal 6.000 Euro erhalten. Die Zinsen in der Modernisierung liegen derzeit bei jährlich 0,50 Prozent festgeschrieben auf 10 Jahre (0,90 Prozent auf 15 Jahre, 1,10 Prozent auf 20 Jahre). Die Mindesttilgung beträgt 2,20 Prozent.

Mit den ISB-Darlehen für Neubau, Kauf, An- Um- und Ausbau sowie die Erweiterung oder Ersatzneubau nach Abriss von selbst genutztem Wohnraum lassen sich die Finanzierungsbelastungen deutlich senken, da sie eine optimale Ergänzung zur Finanzierung der Hausbank sind. Die Darlehen werden nachrangig gesichert und zu Erstrangkonditionen gewährt. Hier liegen die Zinsen derzeit bei jährlich 1,50 Prozent festgeschrieben auf 10 Jahre (1,90 Prozent auf 15 Jahre, 2,10 Prozent auf 20 Jahre, 2,35 Prozent auf 30 Jahre) und einer Mindesttilgung von 2,20 Prozent.



Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie bei Monika Ritz Telefon 02602-124466 oder Monika.Ritz@westerwaldkreis.de.



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