Pflegebedürftigkeit wird neu definiert – was hat sich aktuell geändert?
Am Mittwoch, den 19. April ab 18:30 Uhr informieren im Diakonie-Laden am Marktplatz in Westerburg die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Weber und Sybille Stuart vom Netzwerk für das Alter rund um die Pflege und die kürzlich in Kraft getretenen Verbesserungen und Änderungen und geben praktische Tipps.
Westerburg. Ist eine Person pflegebedürftig? Und wenn ja, wie stark? Das sind die Ausgangsfragen wenn es darum geht, ob und wie viel die Pflegeversicherung zahlt. Bislang richtet sich die Einstufung vor allem nach körperlichen Gebrechen. Ab dem 1. Januar spielen bei der Begutachtung psychische Kriterien eine viel stärkere Rolle. Anstelle von drei Pflegestufen gibt es dann fünf Pflegegrade.
Wenn eine Privatperson Angehörige oder andere Menschen pflegt, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Unter anderem darf es sich nicht um erwerbsmäßige Pflege handeln und man darf auch nicht länger als 30 Stunden in einem anderen Job arbeiten. Bislang müssen die Pflegenden mindestens 14 Stunden pro Woche aufwenden, damit das bei der Rentenversicherung berücksichtigt wird. Künftig reichen zehn Stunden, die auf mindestens zwei Tage verteilt werden müssen.
(PM Thomas Mockenhaupt)
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