LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Ganz unterschiedliche Felder der Frauenarbeit waren Schwerpunkte der Frühjahrssitzung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Unter anderem ging es um den Frauenanteil in Kommunalparlamenten und um die schwierigen Bedingungen für Hebammen im Land.
Montabaur. Auch wenn das Land Rheinland-Pfalz überwiegend von Frauenhand regiert wird, ist der Frauenanteil in den rheinland-pfälzischen Kommunalparlamenten für alle Anwesenden schon lange Anlass zur Besorgnis und kritischer Auseinandersetzung. So forderte die LAG schon im Jahr 2009 eine gesetzliche Verpflichtung für Parteien und Wahlvereinigungen bei Kommunalwahlen, Wahllisten geschlechterparitätisch aufzustellen. Im Landesdurchschnitt ist nicht einmal jeder fünfte Platz in den Gemeinderäten weiblich besetzt. „Erst wenn wir die Parität in unseren Räten erreicht haben, können wir von echter kommunaler Mitbestimmung und Mitwirkung von Frauen sprechen“, konstatiert Beate Ullwer, Gleichstellungsbeauftragte des Westerwaldkreises und Gastgeberin der Sitzung.
Ingrid Mollnar, Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes, berichtete zusammen mit ihrer Stellvertreterin Vivian Stehmeier-Denker von den schwierigen Bedingungen für Hebammen im Land. Besondere Sorge bereitet die Haftpflichtversicherung, da sich die Haftungsprämien in den vergangenen Jahren mehr als verzehnfacht haben. Dies führe zu verstärkter Teilzeitarbeit, was den Mangel an Hebammen noch steigere. Daher bat Mollnar die Gleichstellungsbeauftragten, sich in ihren Arbeitszusammenhängen für die Hebammen in den Kommunen, besonders aber im ländlichen Raum, einzusetzen.
(PM Kreisverwaltung Montabaur)
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