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Nachricht vom 22.04.2017    

Luftdicht ist Pflicht

Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es als vor rund 50 Jahren die Einzelöfen durch Zentralheizungen ersetzt und anschließend viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden.

Apparatur zur Luftdichtheitsmessung. Foto: VZ RLP

Montabaur. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass neue Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet. Der Luftaustausch über Fugen und Ritze ist für ein gutes Raumklima zu gering. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist so oder so erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann hingegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird, und alle Handwerker dar-über Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.



Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 11. Mai von 15 bis 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 3. Mai von 15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 11. Mai von 13.45 bis 19 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 4. Mai von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Vo-anmeldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 11. Mai von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.



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