Landratswahl und Bürgerentscheid in der VG Ransbach-Baumbach
Am Sonntag, dem 7. Mai, wird die Wahl des Landrats des Westerwaldkreises durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. Zudem wird in der Ortsgemeinde Caan parallel ein Bürgerentscheid durchgeführt, ebenfalls in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Die entsprechenden Bekanntmachungen wurden bereits im WW-Kurier veröffentlicht.
Ransbach-Baumbach. Die insgesamt 13 Wahllokale der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach sind nachfolgend aufgeführt:
Die Stadt Ransbach-Baumbach ist in drei Wahlbezirke (Stimmbezirke) eingeteilt:
Wahlbezirk 1 Wahllokal Grundschule Ransbach-Baumbach, Mozartstraße 8
Wahlbezirk 2 Wahllokal Seniorenpflegeheim Casa Reha (ehemals Medias-Klinik),
Erlenhofstraße 3
Wahlbezirk 3 Wahllokal Realschule plus Ransbach-Baumbach, Osterfeldstraße 25
Die Ortsgemeinden bilden jeweils einen Wahlbezirk (Stimmbezirk):
Alsbach Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Alsbach, Schulstraße, 56237 Alsbach
Breitenau Wahllokal Katholisches Pfarrheim Breitenau, Hauptstraße 18, 56237
Breitenau
Caan Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Caan, Hauptstraße 5, 56237 Caan
Deesen Wahllokal Gastwirtschaft Holly, Deesen, Sayntalstraße 15, 56237
Deesen
Hundsdorf Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Hundsdorf, Schulstraße, 56235
Hundsdorf
Nauort Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Nauort, Zu den Eichen 2
Oberhaid Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Oberhaid, Waldstraße 20, 56237
Oberhaid
Sessenbach Wahllokal Haus Leni, Schulstraße 6, 56237 Sessenbach
Wirscheid Wahllokal Gemeindegebäude Wirscheid, Hauptstraße 27, 56237 Wirscheid
Wittgert Wahllokal Gastwirtschaft Kühn, Brunnenstraße 14, 56237 Wittgert
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. Gleiches gilt für die Abstimmung beziehungsweise den Bürgerentscheid in der Ortsgemeinde Caan.
Bis Freitag, 5. Mai, 18 Uhr, kann zudem im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach Briefwahl beantragt werden. Wer möchte, kann auch direkt im Rathaus seine Stimme abgeben. Nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag auf Briefwahl noch am Wahltag, bis 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
Sowohl bei der Landratswahl, wie auch beim Bürgerentscheid in Caan, kann jeweils eine Stimme abgegeben und mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden. Sowohl die komplette Wahlhandlung, wie auch die anschließende Auszählung sind öffentlich.
Bei Rückfragen zur Wahl oder zum Bürgerentscheid in Caan, können Sie jederzeit das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach unter Telefon 02623-86190 anrufen.
(PM Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach -Wahlamt-)
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