Thema: „Zu große Häuser und zu wenig Parkplätze“
Anlieger der Straße „Vor der Heck“ im Stadtteil Altstadt machten ihrem Ärger Luft. Im Beisein von Stadtbürgermeister Charly Röttig und der Ortsvorsteherin Anne Nink beklagten sie die Verkehrsprobleme in der reinen Wohnstraße, die durch weitere Neubauten von Mehrfamilienhäusern zu erwarten sind. „Wir wollen keinen Ärger mit unseren Nachbarn untereinander, aber die sich entwickelnde Situation bedarf einer grundsätzlichen Lösung!“, erklärte Ratsmitglied und Initiator Markus Isack.
Hachenburg. Die kurzfristig einberufene Versammlung der Anlieger machte deutlich, dass diese Forderung nicht unbegründet war. Bedingt durch den derzeitigen Ausbau der Steinebacher Straße wird gegenwärtig wegen der Vollsperrung der L 292 die Wohnstraße „Vor der Heck“ auch als Umgehungsstraße genutzt, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führt. Das war aber nicht der Grund für die Klagen der Anwohner. Die nach geltendem Baurecht geplanten weiteren Mehrfamilienhäuser und damit verbundene Parkplatzknappheit auf der schmalen Wohnstraße sei ursächlich Schuld an der beanstandeten Verkehrssituation. „Bauherren nutzen die Möglichkeiten der geltenden Bausatzung voll aus und überlassen die Fahrzeuge der künftigen Mieter dem öffentlichen Parkraum der schmalen Straße!“
Stadtbürgermeister Charly Röttig hörte sich die Vorwürfe der betroffenen Anlieger an und empfahl das gesamte Wunschpaket, für das er Verständnis zeigte, über den Ortsbeirat Altstadt zur Beratung an den Bauausschuss und Stadtrat zu überweisen. Auch Anne Ninck zeigte sich offen für die Wünsche der Anlieger, konnte aber auch keine Versprechungen für eine schnelle Lösung der Probleme machen. Von den zuständigen Abteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung meldeten sich die Sachbearbeiter Björn Oettgen und Andreas Griebling zu Wort. Sie erläuterten den Versammelten die gesetzlichen Regelungen des gültigen Baurechts, das eine Änderung des Bebauungsplanes und der gegenwärtigen Parksituation nicht zulasse.
Pro Wohneinheit müsse ein Parkraum von 1,0 bis 1,5 ausgewiesen werden und daran haben sich die Bauherren zu halten, so sei das Gesetz. Einen anderen Schlüssel des geltenden Baurechts in der Landesbauordnung könne man nicht anwenden, so die Behördenvertreter. In der Diskussion der Versammelten wurde jedoch auch deutlich, dass diese gesetzliche Anordnung an der Wirklichkeit vorbei ziele. In dieser reinen Wohnstraße „Vor der Heck“ werde schon jetzt deutlich, dass ein Verkehrschaos vorprogrammiert sei. „Eine schmale Wohnstraße, einengende und zum Teil überflüssige Verkehrsinseln und ein Parkraumbedarf, der durch zusätzliche Mehrfamilienhäuser belastet werde, bedürfe einer Neuordnung und/oder eines Überdenkens der gegenwärtigen Regelungen“, waren sich die Anlieger einig. Repa
Dazu ein Kommentar von Reinhard Panthel
Die Zeiten ändern sich, die Gesetze auch?
In Hachenburg meldet sich die jüngere Generation zu Wort. Das ist zu begrüßen, wenn die Politik mit der Zeit gehen will. „Weiter so…“, darf kein Maßstab sein, wenn man Politik zukunftsfähig machen will. „Von den Senioren im Stadtrat - quer durch alle Fraktionen - kann man nichts anderes erwarten“, so der Vorwurf der nachrückenden Politiker, denen zwar nicht alles schnell genug geht, die aber im Grundsatz von ihrem Recht der Mitbestimmung Gebrauch machen. „Neue Ideen und andere Denkweisen sind die Würze einer sich bewegenden Gesellschaft!“
Zunächst hatte sich der CDU-Nachwuchs im Stadtrat gemeldet, der neue Impulse für die Stadtplanung forderte. Eine Überlegung, über die nachgedacht werden sollte. Jetzt kommt aus dem Stadtteil Altstadt die Forderung nach einer Neuordnung der gesetzlichen Parkraumordnung bei Neubauten. Richtig und längst überfällig. „Pro Wohneinheit 1,0 bis 1,5 Parkplätze pro Wohneinheiten…?“ Wo leben denn die politischen Denker der Nation? Bei jeder derzeitigen privaten und gewerblichen Neubaumaßnahmen wird in Bezug auf Parkraum „geschummelt!“ Baugrund ist teuer, also wird der Parkraum bewusst klein gehalten. Das spart Geld der Bauherren.
Das war in der Vergangenheit so und wird auch heute noch praktiziert. Mit Wissen der Behörden sind Supermärkte entstanden, die als Möbelhäuser genehmigt (weniger Parkraum nötig) und nach der Errichtung „umgewidmet“ wurden. Und heute? Ein Verteilerschlüssel von 1,0 oder 1,5 Parkplätzen pro Wohneinheit vom Gesetzgeber gefordert, entsprechen nicht der Wirklichkeit. In jeder größeren Familie parken mittlerweile 2 bis 3 Autos „vor der Tür“. Im historischen Stadtzentrum von Hachenburg ist nichts anderes möglich, aber in der Wohnanlage Seilerstraße schon. Und wie es später mal auf den Straßen beim Wohnpark Genschow in Altstadt und in der Nähe der geplanten Moschee aussehen wird, das bleibt abzuwarten.
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