Kommt die Aufklärungsdrohne für die Bundeswehr nicht?
Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Gabi Weber, zuständige Berichterstatterin wehren sich gegen die Umwandlung der zu beschaffenden Aufklärungsdrohnen in Kampfdrohnen und fordern die Verteidigungsministerin zur Entfernung des betreffenden Vertragsteils auf. Ansonsten verweigerten die SPD-Politiker ihre Zustimmung.
Wirges. Gabi Weber schreibt in einer Pressemitteilung: „Schon vor der öffentlichen Anhörung 2014 zum Thema Drohnen standfest, dass die SPD die Beschaffung von Kampfdrohnen ablehnt. Das war und ist überall nachzulesen, im Wahlprogramm der SPD sowie im noch geltenden Koalitionsvertrag. An dieser Haltung hat sich auch 2017 nichts geändert.
Ein Ergebnis der Anhörung war, dass die Bundeswehr laut Bundesministerium der Verteidigung einen Nachfolger für die bisherige Aufklärungsdrohne Heron 1 benötige, die ein Auslaufmodell sei. Inzwischen zeigt sich, dass dies eine Fehlinformation war.
Als Nachfolgemodell seien, so hieß es weiter, nur bewaffnungsfähige Drohnen in dem geforderten Leistungsspektrum auf dem Markt verfügbar. Unter dieser Voraussetzung waren wir bereit, den Beschaffungsprozess zu unterstützen.
Jetzt legt die Verteidigungsministerin zusammen mit 27 anderen Vorlagen dem Verteidigungsausschuss in der vorletzten Sitzungswoche einen Vertrag zur Beschaffung einer Kampfdrohne vor. Dieses Vorgehen stinkt zum Himmel. Denn ein Bestandteil des dreiteiligen Vertrages ist die gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit.
Wir erwarten, dass dieser Vertragsteil herausgenommen wird. Dann wären wir bereit, dem geänderten Vertrag zuzustimmen. Ansonsten ist das Vorgehen der Ministerin entlarvend: Es ging ihr immer nur um die Beschaffung einer Kampfdrohne für die Bundeswehr.
In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert. Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.
Die Verteidigungsministerin hat es jetzt in der Hand, einen zustimmungsfähigen Vertrag vorzulegen.“
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