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Nachricht vom 05.07.2017    

Stadtrat Ransbach-Baumbach vergab Aufträge

Am 26. Juni fand in der Stadthalle Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde das Großbrandereignis vom 15. Juni in Ransbach-Baumbach thematisiert. Bürgermeister Michael Merz bedankt sich in diesem Zuge nochmals für das hervorragende Zusammenspiel der einzelnen Wehren und anderen Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz, Technischen Hilfswerk, der Polizei und der Hilfsbereitschaft zahlreicher Anwohner.

Ransbach-Baumbach. Insgesamt rund 400 Personen waren die ganze Nacht und auch den ganzen Tag im Einsatz. Die Nacharbeiten hielten noch bis zum darauffolgenden Wochenende an. Auch alle Fraktionen haben ihren Dank und ihre große Anerkennung gegenüber allen Beteiligten zum Ausdruck gebracht.

Im ersten Tagesordnungspunkt wurde die Auftragsvergabe für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle behandelt. Den Vergabevorschlägen entsprechend wurden für die folgenden Gewerke die Aufträge beschlossen:

- Aluminiumfenster und Fassadenarbeiten
- Brandmeldeanlage
- Dachdeckerarbeiten
- Elektroinstallationsarbeiten
- Entrauchungsanklage
- Gerüstbauarbeiten
- Putz- und Malerarbeiten
- Trockenbauarbeiten

Die Ausschreibung für das Gewerk Abbruch- und Rohbauarbeiten wurde hingegen aufgehoben, da kein verwertbares Angebot vorlag. Nunmehr soll unverzüglich eine beschränkte Ausschreibung erfolgen, da die Arbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden sollen und hiervon Nachfolgegewerke betroffen sind. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Auftragsvergabe für dieses Gewerk an den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu übertragen.

TOP 2 behandelte die Auftragsvergabe der Straßenunterhaltungsarbeiten in der Stadt Ransbach-Baumbach. Die Verkehrsflächenkontrolle 2017 hatte ergeben, dass diverse Straßenunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet notwendig sind. Da der Stadtrat hier noch Erörterungsbedarf sieht, wurde dieser Tagesordnungspunkt jedoch einstimmig vertagt.

TOP 3 befasste sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grauertseck“. In der Sitzung Ende April hatte der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss entsprechend den Paragraphen 2 Absatz 1 und Paragraph 13a BauGB gefasst. Das Planungsbüro Stadt-Land-Plus aus Boppard erhielt den Auftrag zur Durchführung der Änderungsplanung. Auf Empfehlung des Bauausschusses wurde nunmehr seitens des Stadtrates einstimmig auf Grundlage der Entwurfsplanung die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach Paragraph 4 Absatz 2 BauGB beschlossen. Außerdem beschloss der Rat einstimmig auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Offenlegung der 2. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

In TOP 4 wurde auf Empfehlung des Bauausschusses die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte Bereich Mitte (Neubau Edeka) beschlossen. Bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Durchführung der vorgezogenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend der Paragraphen 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB sowie die notwendige Beteiligung der Nachbargemeinden nach Paragraph 2 Absatz 2 des Baugesetzbuches. Auf der Grundlage des Entwurfes wird außerdem die landesplanerische Stellungnahme eingeholt und damit auch der notwendige Antrag auf Zielabweichung zum Landesentwicklungsprogramm (Ziel 57 – Zentralitätsgebot) bei den Oberen Landesplanungsbehörde gestellt. Dies ist notwendig aufgrund der geplanten Größen der Verkaufsflächen in diesem Bereich.

Der Stadtrat befasste sich im Anschluss daran unter TOP 5 mit der Um- und Anbaumaßnahme „Alter Kannenofen“ im Stadtsanierungsgebiet „Alt Ransbach“. Die Planungsidee „Keramik Erleben“ hat im Rahmen der Sanierung „Alt Ransbach“ einen besonderen Stellenwert. Zentrales Objekt der Planungsideen ist hierbei der „Alte Kannenofen“ in der Töpferstraße. Bei drei Enthaltungen beschloss der Stadtrat die Um- und Anbaumaßnahmen hierzu, die vom Planer des Planungsbüros Stadt-Land-Plus vorgestellt wurden. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf rund 305.000 Euro. Auf dieser Basis sollen nun zudem die Entwurfsplanung für die förderrechtliche Anerkennung und anschließende Bauantragsstellung ausgearbeitet werden.



Anschließend beriet der Stadtrat über die Versetzung eines Schutzpollers im Bereich des Waldweges zur Sicherung der Wasserversorgung (TOP 6). Bei einer Enthaltung beschloss der Stadtrat zur Sicherung der Trinkwasserversorgung die Versetzung des Pollers in der Waldstraße aus dem Privatbereich in den öffentlichen, städtischen Bereich.

Tagesordnungspunkt 7 befasste sich mit der Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der Nebenanlagen an der Rheinstraße (Vorausleistung). Die Stadt Ransbach-Baumbach beabsichtigt die Nebenanlagen (Gehwege und Beleuchtung) der Rheinstraße, verlaufend vom Kreisverkehr Pleurtuitstraße bis zur Brunnenstraße, zu erneuern. Zur Finanzierung der anfallenden Kosten für den Ausbau der Nebenanlagen ist die Erhebung einer Vorausleistung von den Eigentümern der beitragspflichtigen Grundstücke notwendig. Verwaltungsseitig wurde vorgeschlagen, mit Baubeginn eine Vorausleistung für die anstehende Baumaßnahme festzusetzen und mehrere Fälligkeiten über die Bauzeit zu verteilen. Einstimmig beschloss der Stadtrat Ransbach-Baumbach, die Nebenanlagen der Rheinstraße zu erneuern. Der Ausbaubereich der Rheinstraße, verlaufend vom Kreisverkehr Pleurtuitstraße bis zur Brunnenstraße, wird als eine Beitragsmaßnahme abgerechnet. Der Anteil der Stadt Ransbach-Baumbach an den umlagefähigen Aufwendungen wurde dabei auf 50 Prozent festgelegt. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat, eine Vorausleistung von 2,50 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche für den Ausbau der Nebenanlagen der Rheinstraße zu erheben. Nach derzeitiger Kostenschätzung ergibt sich ein voraussichtlicher endgültiger Ausbaubeitrag von circa 2,65 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche.

Unter Mitteilungen und Anfragen wurde vorgetragen, dass einige Ausbesserungen am Wanderweg RB 9 sowie dem Schotterweg hinter dem Kunstrasenplatz in der Haselstraße vorgenommen werden sollen. Auch wurden einige Straßen thematisiert, in denen die Parksituation verbessert werden könne.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil folgte eine nicht öffentliche Sitzung. Unter Tagesordnungspunkt 9 wurden die Planungsaufträge, Fachplanung, Haustechnik und Elektro zum Neubau einer Kindertagesstätte beschlossen.

Hiernach hat der Stadtrat im Bereich der Abgaben überplanmäßige Ausgaben für die Oberflächenentwässerungsbeiträge 2016 unter Tagesordnungspunkt 10 zur Kenntnis genommen und anhand der dargelegten Gründe für diese überplanmäßigen Ausgaben den entsprechenden Leistungen zugestimmt.

Unter Tagesordnungspunkt 11 wurden Forderungen eines Gewerbebetriebes und einer Privatperson behandelt. Tagesordnungspunkt 12 befasste sich mit zwei Grundstücksangelegenheiten. Unter TOP 13 schließlich ging es um eine Bauangelegenheit im städtischen Bereich. (PM)


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