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Nachricht vom 05.07.2017    

Bebauungsplan „Wohnhof Masselbach“ liegt aus

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29. Juni im Zuge der Durchführung der Stadtsanierung „Alt Ransbach“ die Aufstellung einer Bebauungsplanung „Wohnhof Masselbach“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Zudem hat der Stadtrat beschlossen, in einem freiwilligen Verfahrensschritt frühzeitig an den Planungsabsichten zu beteiligen und die Offenlegung zu veranlassen. Der Planentwurf wurde zwischenzeitlich an die Stellungnahmen der einbezogenen Fachbehörden angepasst.

Der Geltungsbereich der hier angestrebten vereinfachten Änderung ist in der Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht. Foto: VG-Verwaltung Ransbach-Baumbach

Ransbach-Baumbach. Die Stadt Ransbach-Baumbach hat im Frühjahr 2014 den Startschuss für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren „Alt Ransbach“ mit der Bekanntmachung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gegeben. Hiermit begann eine mehrjährige Stadtsanierung im „alten Stadtkern“ mit dem Ziel diesen zu reaktivieren und planerisch neu zu gestalten. Einer der Planungsschwerpunkte ist das Gebiet „Wohnhof Masselbach“, auf dem eine Neuordnung und wohnbauliche Überplanung der Flächen zwischen dem ehemaligen Fohr-Brauhaus (jetzt T-Punkt-Laden) und dem ehemaligen Keramikbetrieb Mörs im Osten dieses Bebauungsplangebietes vorgesehen ist. Parallel zur Bauleitplanung wird in diesem Bereich gleichzeitig eine Bodenneuordnung durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf setzt hierbei auf eine Mischung von innerstädtischem Wohnraum für alle Generationen und Ergänzungsfunktionen eines im Zentrum gelegenen Wohnquartiers (Dienstleistung, Gastronomie, Einzelhandel). Mit einem hochwertigen innerstädtischen Straßen- und Freiraum im Bereich des Knotenpunkts „Post- und Hauptstraße“ erhält das Quartier ein neues Entree. Die Baudichte soll beiderseits des von Süden erschlossenen Quartiers mit einer dreigeschossigen Bebauung an die Baudichte der Rheinstraße anknüpfen. Im östlichen Teil orientiert sich die Dichte und Höhe der Gebäude am Bestand der Hauptstraße. Möglich sind somit Mehrfamilienhäuser mit Eigentums- oder Mietwohnraum, optional mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss.
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Gemäß den Bestimmungen des Paragraphen 3 Absatz 2 BauGB liegt die Entwurfsplanung zur beschleunigten Bebauungsplanung „Wohnhof Masselbach“ gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom 10. Juli bis 10. August 2017 während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.



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Innerhalb dieses Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten beschleunigten Bebauungsplanung „Wohnhof Masselbach“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden.

Während des oben näher angegebenen Auslegungszeitraumes nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß Paragraph 4 a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung zu dieser beschleunigten Bebauungsplanänderung „Wohnhof Masselbach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit dieser Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (PM)


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