Werbung

Nachricht vom 06.07.2017    

Stadtbürgermeisterwahl in Hachenburg

Am Sonntag, den 24. September, findet die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Hachenburg statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, den 15. Oktober, durchgeführt. Wahlvorschläge können bis 7. August eingereicht werden.

Stadtbürgermeister Röttig fungiert bei der Wahl seines/r Nachfolgers/Nachfolgerin als Wahlleiter. Foto: WW-Kurier

Hachenburg. Aufgrund der Paragraphen 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den Paragraphen 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordert der Erste Beigeordnete hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Hachenburg auf.

Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Hachenburg können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hachenburg, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Stadt Hachenburg einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Neu auftretende Parteien im Sinne des Paragraphen 16 Absatz 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, den 1. August, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß Paragraph 24 Absatz 1 KWO nachweisen.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach Paragraph 16 Absatz 3 oder Paragraph 62 Absatz 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Hachenburg darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.



WW-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass eine ausreichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften rechtzeitig eingereicht wird. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Hachenburg darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 50 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die Paragraph 16 Absatz 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Stadtbürgermeister als Einzelbewerber bewirbt.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Stadtbürgermeister Karl-Wilhelm Röttig, Perlengasse 2, 57627 Hachenburg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 7. August, 18 Uhr, ab.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem Wahlleiter und von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg kostenfrei abgegeben.

Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen. (PM Stadtverwaltung Hachenburg)


Lokales: Hachenburg & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Hachenburg auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Politik


Union und SPD einigen sich auf Termin für Neuwahlen zum Bundestag

Region. Nach dem Bruch der Ampelkoalition gab es zunächst ganz unterschiedliche Auffassungen, wann Bundeskanzler Olaf Scholz ...

Auch Monate nach der Kommunalwahl: Viele Ortsbürgermeisterstellen unbesetzt

Mainz/Region. "Die kommunalpolitischen Ehrenämter bilden das Rückgrat unserer Demokratie vor Ort, und es ist besorgniserregend, ...

Versorgung mit medizinischen Fachabteilungen in Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen

Westerwaldkreis/Kreis Altenkirchen. Nachdem sie bereits nach der Situation der medizinischen Versorgung in den Landkreisen ...

LKA-RP: Einführung einer anonymen Meldeplattform für Korruption und Wirtschaftskriminalität

Mainz. Wirtschaftskriminalität umfasst Straftaten wie Betrug, Geldwäsche und Insiderhandel. Ein Beispiel für Wirtschaftskriminalität ...

Generationenwechsel in der SPD Westerburger Land

Pottum. Hendrik Hering war es ganz besonders wichtig, dem neu zu wählenden Vorstand seine volle Unterstützung zuzusichern. ...

Ehrenamt im Katastrophenschutz: Junge Freie Wähler fordern stärkere Unterstützung

Mainz. David Eilert, Generalsekretär der Jungen Freien Wähler Rheinland-Pfalz, betont in einer Pressemitteilung die unverzichtbare ...

Weitere Artikel


Bebauungsplan „Gewerbegebiet B 413“ geändert

Hachenburg. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, ...

Westerwald Touristik-Service ausgezeichnet

Montabaur. Gefördert vom Wirtschaftsministerium und angesiedelt bei der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH hat die „Service-Qualität ...

Stefan Leukel ist neuer Vorsitzender der Hachenburger CDU

Hachenburg. Unter der Versammlungsleitung des CDU-Gemeindeverbandsvorsitzenden Karl-Heinz Boll wurden Uwe Baumgärtner, Dirk ...

Fighting Farmers reisen ungeschlagen nach Kassel

Montabaur. Wenn es eine (visuelle) Erklärung dafür gebraucht hätte, warum die Fighting
Farmers Montabaur in der American ...

Kirmes Sessenhausen: vier Tage Live-Spektakel

Sessenhausen. Den Auftakt bildet am Kirmesfreitag die Rockcoverband A-TEAM. Sie feiert nach vier Jahren ihr Comeback in Sessenhausen. ...

Forstwirt-Auszubildende bestanden erfolgreich Ihre Abschlussprüfung

Hachenburg. Am Forstlichen Bildungszentrum Hachenburg (FBZ) mussten die Prüflinge ganz unterschiedliche Aufgaben in den Prüfungsfächern ...

Werbung