Sieben weitere Orte im Förderprogramm „Stadtumbau“
Innenminister Roger Lewentz hat sieben weitere Städte und Gemeinden mit ihren Stadt- und Ortskernen in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen. „Für 2017 stehen dem Land für die Städtebauförderung voraussichtlich 86 Millionen Euro zur Verfügung, das sind rund 30 Millionen mehr als 2016. Diese Mittel sollen in diesem Jahr schwerpunktmäßig in die Teilprogramme 'Soziale Stadt', 'Aktive Stadt' und 'Stadtumbau' fließen."
Mainz/Hachenburg. "Die Kommunen können so gezielt dabei unterstützt werden, ihre Stadt- und Ortskerne zu stärken, einzelne Quartiere weiterzuentwickeln oder Konversionsflächen umzustrukturieren“, sagte Lewentz bei der offiziellen Aufnahme am Montag in Mainz.
Aufgenommen wurden die Städte Adenau (LK Ahrweiler), Hachenburg (Westerwaldkreis), Landstuhl (LK Kaiserslautern), Nassau (Rhein-Lahn-Kreis) und Wolfstein (LK Kusel) sowie die Gemeinden Göllheim und Winnweiler aus dem Donnersbergkreis. „Alle Gemeinden haben in ihrer Region zentrale Funktionen und sind in der Regel Mittelpunkt einer Verbandsgemeinde. Damit müssen sie der Herausforderung begegnen, mit ihrer begrenzten Größe vielfältige öffentliche Aufgaben zu erfüllen und gleichzeitig als Wohnstandorte und für den Tourismus attraktiv bleiben. Hierbei wollen wir die Kommunen unterstützen“, so der Minister. Alle Gemeinden waren in früheren Jahren bereits Fördergemeinden im Sanierungsprogramm der Städtebauförderung und verfügen damit über eine gute Basis für eine nächste Sanierungsphase.
Dem Teilprogramm „Stadtumbau“ steht ein Fördermittelvolumen von 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können 2017 inklusive der Neuaufnahmen über 30 Städte und Gemeinden bei ihren Projekten unterstützt werden. Insgesamt kann die Städtebauförderung aus neun Teilprogrammen voraussichtlich 170 Maßnahmen fördern und dabei 20 bis 25 neue Programmgemeinden in einzelne Teilprogramme aufnehmen.
Seit 1971 hat das Land fast 2,1 Milliarden Euro im Rahmen der Städtebauförderung bewilligt. Davon entfallen etwa 74 Prozent auf Landes- und 26 Prozent auf Bundesmittel. (PM)
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