Wärmebrücken erhöhen die Energieverluste
Feuchte Stellen treten auf der Innenseite von Außenwänden meistens dort auf, wo es die Konstruktion des Hauses der Wärme im Winter besonders leicht macht, nach außen zu dringen. Das ist zum Beispiel an schlecht gedämmten Fensterstürzen der Fall oder dort, wo zwei Außenwände an der Hausecke aneinander stoßen.
Region. Ebenfalls problematisch sind Decken, die aus konstruktiven Gründen, zum Beispiel bei Balkonen die Außenwand durchstoßen. Die innere Oberflächentemperatur ist in den genannten Bereichen deutlich niedriger als im sonstigen "normalen" Wandbereich. Dort kann es in Verbindung mit falschem Heizen und Lüften zu einer kritischen Erhöhung der Luftfeuchtigkeit in diesen Bereichen kommen. Ist dies über einen längeren Zeitraum der Fall, führt dies zu einem stark erhöhten Risiko für Schimmel und Bauschäden.
Deshalb sollte man beim Neubau konstruktive Wärmebrücken durch sorgfältige Planung vermeiden; aber auch bei bestehenden Häusern lässt sich die Wirkung der Wärmebrücken durch nachträgliche Maßnahmen verringern.
Ausführliche Informationen über die Vermeidung von Wärmebrücken sowie zu allen anderen Fragen des Energiesparens erhält man nach telefonischer Voranmeldung bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Montabaur am Donnerstag, den 24. August von 15 – 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 16. August von 15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.
In Hachenburg am Donnerstag, den 14. September von 13.45 – 19 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
In Rennerod am Donnerstag, den 17. August von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 744.
In Westerburg am Donnerstag, den 24. August von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.
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