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Nachricht vom 13.08.2017    

Schenkelberg plant Dorfgemeinschaftshaus in europäischem Schutzgebiet

Die Naturschutzinitiative weist auf eine aus ihrer Sicht eklatante Gesetzesübertretung hin: Die Ortsgemeinde Schenkelberg im Westerwaldkreis beabsichtigt, in einem europäischen FFH-Schutzgebiet ein neues Dorfgemeinschaftshaus zu bauen. Das angedachte Vorhabengebiet befindet sich auf einer extensiven Mähwiese, die gleichzeitig als Streuobstwiese genutzt wird. Das Gebiet gehört dabei vollständig zum FFH-Gebiet „Unterwesterwald bei Herschbach“ (FFH-5312-301).

Schenkelberg. Allein diese Begebenheit ist vollständiger Ausschlussgrund für ein Bauvorhaben, da Natura 2000–Gebiete als Schutzsystem für Flora, Fauna und Lebensraumtypen eingerichtet wurden. Bereits schon jetzt besteht eine Verkleinerung des FFH-Gebietes durch den südwestlich von Schenkelberg gelegenen Friedhof.

In den vorliegenden Gutachten selbst wird angegeben, dass ein hoher Flächenverbrauch und Versiegelungsgrad notwendig sei. Es seien erhebliche Auswirkungen auf Boden und Wasser zu erwarten, was damit ebenfalls der gewünschten Bebauung entgegensteht.

In der Begründung findet sich sinngemäß die Aussage, dass der nicht für die Bebauung genutzte Flächenanteil durch die Ausweisung als Grünfläche und durch den Erhalt der Obstbäume einen nachhaltigen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz leisten soll. Hier wird offensichtlich verkannt, dass dieses Lebensraum- und Landschaftselement bereits vorhanden ist und durch das Vorhaben sowohl verkleinert als auch beeinträchtigt würde.

Im südlichen Teil soll der Grabenbereich in Hinblick auf eine natürliche Gewässerausbildung entwickelt werden. Derartige Maßnahmen sind für ein FFH-Gebiet ohnehin notwendig, um Lebensraumverbesserungen zu erzielen. Des Weiteren sind solche Maßnahmen ohne Nutzen für die Fauna, wenn das unmittelbare Umfeld bebaut und versiegelt werden soll.



Wie zwei kürzlich erschienenen Artikeln in der regionalen Presse zu entnehmen war, laufen aktuell bereits Planungen zum Verkauf von Grundstücksflächen an das ortsansässige Basalt- und Mischwerk. Dadurch kämen weitere große Belastungen für die Bevölkerung für viele Jahre hinzu. Auch die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erachtet ein Dorfgemeinschaftshaus als wichtig für die Einwohner. Die Finanzierung sollte jedoch so sichergestellt werden, dass keine weiteren Beeinträchtigungen für Menschen und Natur stattfinden. Es ist unredlich, wenn Bürgermeisterin Carolin Bruns beide Punkte miteinander vermengt und damit offensichtlich versucht, die Menschen in Schenkelberg unter Druck zu setzen.

Diese Vorgehensweise ist sehr befremdlich, da zur Finanzierung bereits Bestrebungen und Planungen – die mit weiteren Eingriffen an anderer Stelle verbunden sind – ausgehandelt werden, obwohl bisher überhaupt keine Genehmigung für ein Bauvorhaben vorliegt.

„Das im Baugesetzbuch vorgesehene Verfahren und eingehende Stellungnahmen scheinen also nur rein formalen Charakter zu haben und nicht ernst genommen zu werden. Die Ortsgemeinde geht offensichtlich davon aus, dass sie in einem europäischen Schutzgebiet einfach bauen kann“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI. (PM Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.)



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