Änderung des Landesstraßengesetzes entlastet die Gemeinden
Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat am Dienstag, den 15. August im Kabinett den Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes vorgelegt. Dieser sieht eine deutliche Entlastung der Gemeinden vor. Hintergrund ist die geforderte Abstufung von Kreis- zu Gemeindestraßen nach der sogenannten Alsheim-Entscheidung und der Forderung des Landesrechnungshofes nach einer Überprüfung der Straßeneinstufung.
Region. „Es ist uns bewusst, dass die Gemeinden höhere Straßenbaulasten kaum bewältigen können. Deshalb wollen wir die Kommunen mit allen Kräften unterstützen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing, der die Änderung des Landesstraßengesetzes veranlasst hatte. Ziel der Gesetzesänderung sei es, den besonderen Bedürfnissen von Gemeinden mit Ortsteilen Rechnung zu tragen, so Minister Wissing.
Mit der Änderung hätten künftig nicht nur Gemeinden, sondern darüber hinaus auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ Anspruch auf einen Anschluss mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an das höherrangige Straßennetz. Zahlreichen Gemeinden würde dies zu Gute kommen, da viele der befürchteten Abstufungen von Kreis- zu Gemeindestraßen damit vom Tisch seien - anders als dies nach der jetzigen Gesetzeslage der Fall sei, so Wissing. Weiterhin käme es in einigen Fällen zu einer Aufstufung von einer Gemeinde- zu einer Kreisstraße und somit zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinden.
Das geänderte Gesetz greift zur Definition des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ auf das Bauplanungsrecht und die hier einschlägige Rechtsprechung zurück. Demnach muss der Bebauungskomplex im Gebiet der Gemeinde nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzen und einen Bebauungszusammenhang vorweisen.
„Wir haben eine einzigartige Kommunalstruktur und ein besonders dichtes Straßennetz in Rheinland-Pfalz. Dies erfordert ein maßgeschneidertes Gesetz. Mit dem vorgelegten Entwurf haben wir dieses jetzt auf den Weg gebracht“, sagte Wissing. Die bisherigen Vorschläge seien für die rheinland-pfälzische Siedlungsstruktur nicht geeignet gewesen. Dem Minister ist es ein großes Anliegen, dass alle Kommunen von dem Gesetz erfasst werden. Kommunen, die seinerzeit in eine Gebietsreform eingewilligt hatten, dürften nicht benachteiligt werden, so Wissing. Denn die ehemals selbstständigen Gemeinden wurden zu einem Ortsteil und verloren damit das Recht auf eine Anbindung mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße.
Auf kommunaler Ebene entstünden durch die Gesetzesänderung keine Mehrkosten, da sich die Kreis- und Gemeindestraßen zusammen in ihrer Länge nicht veränderten. Auch für das Land seien weder bezüglich des Kommunalen Finanzausgleichs noch im Übrigen fiskalischen Bereich Mehrkosten zu erwarten. Der Entwurf wurde durch den Ministerrat grundsätzlich gebilligt und geht nun zur Beratung und Beschlussfassung in die weiteren Gremien.
Hintergrund
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte in der sogenannten Alsheim-Entscheidung (OVG RP, 11.11.2010- 1 A 10645/10) bekräftigt, dass nur Gemeinden, nicht aber räumlich getrennte Ortsteile mit einer nicht in der Baulast der Gemeinde stehenden Straße angebunden sein müssen. Dieses Urteil müssen Kreise und Gemeinden beachten, die als Baulastträger für die korrekte Einstufung von Straßen unterhalb der Landesstraßen zuständig sind.
In der Folge des OVG-Urteils hatte der Landesrechnungshof dem Landesbetrieb Mobilität die Vorgabe gemacht, bei einem Förderantrag für die Sanierung einer Kreisstraße zunächst die korrekte Straßeneinstufung zu prüfen. Die Gemeinden befürchten erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen durch mögliche Abstufungen von Kreis- zu Gemeindestraßen.