Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
Ein Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss stand, wurde am Freitag von einer Polizeikontrolle in Hachenburg rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen. Ein ebenfalls betrunkener Autofahrer hatte am Samstagmorgen bei Herschbach nicht so viel Glück: Alkohol plus zu schnelles Fahren führten zu einem Unfall, bei dem der Fahrer leicht verletzt und sein Wagen Schrott wurden. Ein weiterer alkoholbedingter Unfall führte bei Höhn zu einem Unfall mit Sachschaden.
Hachenburg. Am Freitag, den 18. August, wurde gegen 9 Uhr in Hachenburg ein PKW einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer stand merklich unter Alkoholeinfluss. Nachdem ein Atemalkoholtest diesen Verdacht bestätigte, wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten. Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt.
Herschbach. Ein 48-jähriger Mann aus der VG Ransbach-Baumbach befuhr am Samstag, den 19. August gegen 7.20 Uhr die L 305 aus Fahrtrichtung Herschbach kommend in Fahrtrichtung Selters. Bei Kilometer 1,27 kam er, vermutlich infolge des Alkoholeinflusses und nicht angepasster Geschwindigkeit, zunächst nach links von der Fahrbahn ab und schleuderte dann durch entsprechendes Gegenlenken in den rechten Seitengraben, wo er circa nach 15 Metern quer zum Stehen kam. Dabei überfuhr er zwei Leitpfosten.
Durch den Unfall wurde der Fahrer leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch festgestellt und daraufhin eine Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Am PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden, die Schadenshöhe wird auf 8000 Euro geschätzt.
Höhn. Am Freitagmorgen um 7:30 Uhr kam es auf der K56 zwischen Höhn und Großseifen zu einem Verkehrsunfall. Ein PKW-Fahrer kam in einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab. Durch die aufnehmenden Polizeibeamten vor Ort wurde bei dem Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte dies. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheins. Des Weiteren erwartet den Fahrer ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 2000 Euro.
(PM Polizeiinspektion Montabaur)
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