Stadtrat Ransbach-Baumbach beschloss Änderungen
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner Sitzung am 26. Juni die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten beschleunigten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grauertseck“ beschlossen. Die Vermarktung der städtischen Grundstücke im Baugebiet „Grauertseck“ war jahrelang sehr mühsam. Erst in den vergangenen beiden Jahren sind die Grundstücke bis auf zwei reine Wohnbaugrundstücke und die beiden „Mischgebietsgrundstücke“ in Angrenzung zur Rheinstraße alle verkauft worden.
Ransbach-Baumbach. Bei der Anfrage der baulichen Ausnutzbarkeit kritisieren die Bauherrn sehr oft die strengen und unterschiedlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich der Trauf- und First-höhen – diese sind insbesondere im nördlichen Bereich der Planung niedriger als im übrigen Planbereich. Dort haben die Grundstücke aber die topographisch tiefste Lage. In vielen Fällen wurde den Bauherrn daher eine Befreiung erteilt – der Kreisverwaltung wurde aber zugesagt, dass die Bebauungsplanung bei nächster Gelegenheit hieraufhin angepasst wird.
Eine weitere Anpassungsnotwendigkeit ist auch bei der Ausweisung der Fläche für den zu-künftigen Kindergarten notwendig. Der Plan sieht für diesen Bereich „Mischgebiet“ vor und sollte in eine Gemeinbedarfsfläche abgeändert werden.
Gemäß den Bestimmungen des Paragraphen 3 Absatz 2 BauGB liegt die Entwurfsplanung zur beschleunigten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grauertseck“ gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats, 28. August bis 28. September während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus. Innerhalb dieses Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten beschleunigten Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. (PM)
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