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Nachricht vom 05.09.2017    

Gefahren für Rotmilane am Windpark Roter Kopf überprüft

Von der Kreisverwaltung eingeholte fachliche Expertise zur Gefährdungssituation für Rotmilane am Roten Kopf liegt jetzt vor. Im Verlauf dieses Frühjahrs wurden innerhalb des Kreisgebiets erstmals insgesamt drei Kadaver beziehungsweise Kadaverteile der Art Rotmilan in der Nähe von Windenergieanlagen aufgefunden. „Daher liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Schlagopfer der Anlagen handelt“, so Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent der Kreisverwaltung.

Diese drei Windkraftanlagen am Roten Kopf in Westerburg waren Gegenstand einer Untersuchung zum Rotmilan, die der Westerwaldkreis in Auftrag gegeben hat. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Westerburg. Eine veterinärmedizinische Untersuchung war in allen Fällen aber nicht möglich, da die Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung nicht rechtzeitig informiert wurde.

Zwei der Totfunde ereigneten sich in der Nähe der drei Windenergieanlagen am Roten Kopf nahe Westerburg. Diese Häufung hatte die Umweltbehörde des Kreises veranlasst, das Gefährdungspotenzial des Windparks für den Rotmilan untersuchen zu lassen, hierzu wurde zeitnah ein Fachbüro beauftragt.

Die Untersuchung wurde in der Zeit vom 8. bis 22. Juni durch sieben dreistündige Sichtkontrollen von ausgewählten Sichtpunkten aus durchgeführt. Am 8. und 12. Juni erfolgte eine Synchronzählung über 4,5 Stunden mit zwei Bearbeitern.

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen ist eine deutliche Häufung von Flugbewegungen im Bereich zwischen Kölbingen, Sainscheid und Gershasen erkennbar, wobei sich die Aktivitäten bis auf das Offenland am Südrand des Windparks erstrecken. Diese Konzentration ist nach fachlicher Bewertung des Gutachters ganz wesentlich durch ein Revierzentrum, also einen vermuteten Rotmilanhorst, im Abstand von 2,2 Kilometern von den Anlagen zu erklären, aber auch anderen Brutpaaren und Nichtbrütern zuzuordnen. Weitere Schwerpunkte der Flugbewegungen wurden am westlich gelegenen Oberlauf des Elbbachtals, zwischen Rothenbach im Norden und Härtlingen im Süden erfasst.

Insgesamt haben die Untersucher im 3 Kilometer-Umkreis um die Anlagen 909 Flugbewegungen gezählt, von denen 94,5 Prozent außerhalb des so genannten Gefahrenbereichs, also einer 250 Meter-Zone um die Anlagen, festgestellt wurden.



Im eigentlichen Anlagenbereich ist eine gewisse Steigerung der Aktivitäten von Nord nach Süd zu erkennen. Die erhöhte Flugaktivität am Südrand des Windparks ist dabei unter anderem durch die Nähe zum südlichen Waldrand und zum angrenzenden Grünland zu erklären. Für den dortigen Anlagenstandort 3 konstatiert der Gutachter ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich einer Tötung durch Kollision.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung nach Aussage von Stadtfeld ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung einer möglichen Schlaggefährdung treffen. „Wir werden beispielsweise die Freiflächen an diesem Anlagenstandort zeitnah durch ergänzende Anpflanzungen für den Rotmilan unattraktiv gestalten. Überdies wird zurzeit die Möglichkeit einer extensiven Nutzung der angrenzenden Offenlandbereiche mit entsprechend späten Mahdterminen geprüft“, so der Dezernent.

Zwischenzeitlich hat sich die Gefahrenlage für die Vögel für das laufende Jahre entspannt. Das Brutgeschäft ist jetzt abgeschlossen, die Jungvögel haben die Horste verlassen. Eine räumliche Bindung an den Horst und die Nahrungshabitate besteht nicht mehr. Die Tiere schließen sich in Gruppen zusammen und vagabundieren umher. Im Herbst verlassen sie das Brutgebiet in Richtung der südeuropäischen Überwinterungsgebiete.
(PM Kreisverwaltung Montabaur)


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